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Kenwood Rapid Bake BM450 Gebruiksaanwijzing pagina 89

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Falls Ihr Kenwood-Produkt nicht ordnungsgemäß
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funktioniert oder Defekte aufweist, bringen Sie
es bitte zu einem autorisierten KENWOOD
Servicecenter oder senden Sie es ein. Aktuelle
Informationen zu autorisierten KENWOOD
Servicecentern in Ihrer Nähe finden Sie bei
www.kenwoodworld.com bzw. auf der Website für
Ihr Land.
Gestaltet und entwickelt von Kenwood GB.
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Hergestellt in China.
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Aktualisierte Informationen zur Entsorgung
von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den
Umgang mit Elektro und Elektronikgeräten. Die
wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall
geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht
in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor
der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät
zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer
Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung
eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von
Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten
können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich
abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für
Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen
Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte mindestens 400 m2 betragen
oder die gesamten Lager- und Versandflächen
mindestens 800 m2 betragen. Vertreiber haben
die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe
eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen
Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues
gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben
wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten
Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung
übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß §
2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger",
„Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50
Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-
Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines
Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die
Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei
Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf
eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,
und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene
Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der
Informations- und Telekommunikationstechnik wie
Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in
Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder
Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols
„durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten
regelmäßig abgebildete Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne weist darauf
hin, dass das jeweilige Gerät am Ende
seiner Lebensdauer getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen
ist.
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