Hinweis: Das Dampfbad oder der
Dampferzeuger dürfen während
des Entkalkens NICHT verwendet
werden!
Wichtig! Um sicherzustellen, dass der Dampferzeuger nicht
gestartet werden kann während er mit Entkalker befüllt ist, den
Zugriff durch unbefugten Personen verhindern.
1
Control
panel
ON
3
Control
panel
OFF
Steam
generator
5
7
Abb. 55: Beim Entkalken des Dampferzeugers die angegebenen
Schritte durchführen
Anleitung für das Entkalken von Dampferzeugern der Baureihe
Steam (siehe Abbildungen 55 und 56):
1.
Den Dampferzeuger starten.
2.
Warten, bis Dampf austritt.
3.
Den Dampferzeuger zuerst über die Bedientafel und dann mit
dem Netzschalter ausschalten.
4.
Etwa 5 Minuten warten.
5.
Die Abdeckmutter am T-Stück lösen.
6.
Den Entkalker mithilfe eines Trichters über das T-Stück in
den Behälter einfüllen.
7.
Die Abdeckmutter am T-Stück befestigen.
8.
Das Entkalkungsmittel mindestens 60 Minuten einwirken
lassen.
9.
Der Behälter wird automatisch entleert und gespült, sobald
Dampferzeuger über den Netzschalter eingeschaltet wird.
Wichtig! Um sicherzustellen, dass das automatische Ent-
leeren und Spülen einsetzt, nach dem Einschalten beim
Dampferzeuger verbleiben.
Nach dem Entkalken muss der Behälter entleert und gespült wer-
den. Der Dampferzeuger ist danach wieder betriebsbereit.
Bei massiven Kalkablagerungen muss das Entkalken, jeweils
gefolgt von Entleeren und Spülen, mehrmals direkt hintereinander
durchgeführt werden.
2
4
5 min
6
8
60 min
9
Steam
generator
ON
Abbildung 56: Einen Trichter verwenden, der durch seine Form
verhindert, dass das Entkalkungsmittel in die Dampfleitung ge-
langt
Hinweis: Das Entkalkungsmittel
darf nicht in die Dampfleitung
gelangen.
Das Entkalkungsmittel darf unter keinen Umständen in die Damp-
fleitung gelangen. Es besteht die Gefahr, dass empfindliche Mate-
rialien (wie Marmor/Kalkstein) beim Freisetzen von Entkalkungs-
mittel während der Dampferzeugung beschädigt werden. Für das
Einfüllen von Entkalkungsmittel einen Trichter verwenden, dessen
Rohr an der Dampfleitung vorbeiführt (siehe Abbildung 56).
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