•
Der Bediener hat jede auftretende Störung oder Un-
regelmäßigkeit sofort seinem Verantwortlichen zu
melden.
•
Eine sofortige Stillsetzung durch den Bediener ist
zwingend erforderlich, wenn Mängel auftreten, wel-
che die Sicherheit gefährden. Hierzu zählen:
•
Versagen der Sicherheits- und/oder Überwa-
chungseinrichtungen
•
Beschädigung wichtiger Teile
•
Beschädigung von elektrischen Einrichtungen,
Leitungen und Isolationen
•
Werkzeuge und andere Gegenstände sind nur an da-
für vorgesehenen Plätzen aufzubewahren, um eine
sichere Bedienung zu gewährleisten.
•
Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen muss für eine
ausreichende Belüftung gesorgt werden.
•
Bei
Schweißarbeiten
elektrischen Geräten ist sicher zu stellen, dass keine
Explosionsgefahr besteht.
•
Es dürfen grundsätzlich nur Anschlagmittel ver-
wendet werden, die auch als solche gesetzlich
ausgeschrieben und zugelassen sind.
•
Die Anschlagmittel sind den entsprechenden Bedin-
gungen anzupassen (Witterung, Einhakvorrichtung,
Last, usw.). Werden diese nach der Benutzung nicht
von der Maschine getrennt, sind sie ausdrücklich
als Anschlagmittel zu kennzeichnen. Weiterhin sind
Anschlagmittel sorgfältig aufzubewahren.
•
Mobile Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind so
zu benutzen, dass die Standsicherheit des Arbeitsmit-
tels während des Einsatzes gewährleistet ist.
•
Während des Einsatzes mobiler Arbeitsmittel zum
Heben von nicht geführten Lasten sind Maßnahmen
zu treffen, um dessen Kippen, Verschieben, Abrut-
schen, usw. zu verhindern.
•
Es sind Maßnahmen zu ergreifen, damit sich keine
Personen unter hängenden Lasten aufhalten können.
Weiterhin ist es untersagt, hängende Lasten über
Arbeitsplätze zu bewegen, an denen sich Personen
aufhalten.
•
Beim Einsatz von mobilen Arbeitsmitteln zum Heben
von Lasten muss, wenn nötig (z.B. Sicht versperrt),
eine zweite Person zum Koordinieren eingeteilt wer-
den.
•
Die zu hebende Last muss so transportiert werden,
dass bei Energieausfall niemand verletzt wird. Wei-
terhin müssen solche Arbeiten im Freien abgebro-
chen werden, wenn sich die Witterungsverhältnisse
verschlechtern.
Diese Hinweise sind unbedingt einzuhalten. Bei
Nichtbeachtung kann es zu Personenschäden und/
oder zu schweren Sachschäden kommen.
2.4. Bedienpersonal
Das gesamte Personal, welches an der Pumpe arbeitet,
muss für diese Arbeiten qualifiziert sein. Das gesam-
te Personal muss volljährig sein. Als Grundlage für das
Bedien- und Wartungspersonal müssen zusätzlich auch
die nationalen Unfallverhütungsvorschriften herangezo-
gen werden. Es muss sichergestellt werden, dass das
Personal die Anweisungen in dieser Betriebsanleitung
gelesen und verstanden hat, ggf. muss diese Anleitung
in der benötigten Sprache vom Hersteller nachbestellt
werden.
und/oder
Arbeiten
mit
2.5. Elektrische Arbeiten
Unsere elektrischen Produkte werden mit Wechsel- oder
industriellem Starkstrom betrieben. Die örtlichen Vor-
schriften müssen eingehalten werden. Für den Anschluss
ist der Schaltplan zu beachten. Die technischen Angaben
müssen strikt eingehalten werden! Wenn eine Maschine
durch eine Schutzvorrichtung abgeschaltet wurde, darf
diese erst nach der Behebung des Fehlers wieder einge-
schaltet werden.
Gefahr durch elektrischen Strom!
Durch unsachgemäßen Umgang mit Strom bei
elektrischen Arbeiten droht Lebensgefahr! Diese
Arbeiten dürfen nur vom qualifizierten Elektrofach-
mann durchgeführt werden.
Vorsicht vor Feuchtigkeit!
Durch das Eindringen von Feuchtigkeit in das Kabel
wird das Kabel beschädigt und unbrauchbar. Ferner
kann Wasser bis in den Anschlussraum oder Motor
eindringen und Schäden an Klemmen bzw. der Wick-
lung verursachen. Das Kabelende nie in das Förder-
medium oder eine andere Flüssigkeit eintauchen.
2.5.1. Elektrischer Anschluss
Der Bediener der Pumpe muss über die Stromzufüh-
rung und deren Abschaltmöglichkeiten unterwiesen
sein. Beim Anschluss der Pumpe an die elektrische
Schaltanlage, besonders bei der Verwendung von z.B.
Frequenzumrichtern
und
zur Einhaltung der EMV, die Vorschriften der Schalt-
gerätehersteller zu beachten. Eventuell sind für die
Strom- und Steuerleitungen gesonderte Abschirmungs-
maßnahmen notwendig (z.B. spezielle Kabel). Der
Anschluss darf nur vorgenommen werden, wenn die
Schaltgeräte den harmonisierten EU-Normen entsprechen.
Mobilfunkgeräte können Störungen in der Anlage
verursachen.
Warnung vor elektromagnetischer Strahlung!
Durch
elektromagnetische
Lebensgefahr für Personen mit Herzschrittmachern.
Beschildern Sie die Anlage dementsprechend und
weisen Sie betroffene Personen darauf hin!
2.5.2. Erdungsanschluss
Unsere Pumpen müssen grundsätzlich geerdet werden.
Besteht eine Möglichkeit, dass Personen mit der Pumpe
und dem Fördermedium in Berührung kommen, muss
der geerdete Anschluss zusätzlich noch mit einer Fehler-
stromschutzvorrichtung abgesichert werden. Die Elektro-
motoren entsprechen der Motorschutzklasse IP 68.
2.6. Verhalten während des Betriebs
Beim Betrieb des Produktes sind die am Einsatzort gelten-
den Gesetze und Vorschriften zur Arbeitsplatzsicherung,
zur Unfallverhütung und zum Umgang mit elektrischen
Maschinen zu beachten. Im Interesse eines sicheren Ar-
beitsablaufes ist die Arbeitseinteilung des Personals durch
den Betreiber festzulegen. Das gesamte Personal ist für
die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Während
des Betriebs drehen sich bestimmte Teile (Laufrad, Pro-
peller) um das Medium zu fördern.
Sanftanlaufsteuerung
sind
Strahlung
besteht
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