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Elektrische Arbeiten; Verhalten Während Des Betriebs; Sicherheits- Und Überwachungseinrichtungen; Betrieb In Explosiver Atmosphäre - Homa HRS /4 Series Handleiding

Inhoudsopgave

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Beschikbare talen

Beschikbare talen

2.5. Elektrische Arbeiten

Unsere elektrischen Produkte werden mit Drehstrom be-
trieben. Die örtlichen Vorschriften müssen eingehalten
werden. Für den Anschluss ist der Schaltplan zu beachten.
Die technischen Angaben müssen strikt eingehalten wer-
den! Wenn eine Maschine durch eine Schutzvorrichtung
abgeschaltet wurde, darf diese erst nach der Behebung
des Fehlers wieder eingeschaltet werden.
Gefahr durch elektrischen Strom!
Durch unsachgemäßen Umgang mit Strom bei elek-
trischen Arbeiten droht Lebensgefahr! Diese Arbei-
ten dürfen nur vom qualifizierten Elektrofachmann
durchgeführt werden.
Vorsicht vor Feuchtigkeit!
Durch das Eindringen von Feuchtigkeit in das Kabel
wird das Kabel beschädigt und unbrauchbar. Ferner
kann Wasser bis in den Motor eindringen und Schä-
den an Klemmen bzw. der Wicklung verursachen.
Das Kabelende nie in das Fördermedium oder eine
andere Flüssigkeit eintauchen.
2.5.1. Elektrischer Anschluss
Der Bediener des Rührwerkes muss über die Stromzufüh-
rung und deren Abschaltmöglichkeiten unterwiesen sein.
Beim Anschluss des Rührwerkes an die elektrische Schal-
tanlage, besonders bei der Verwendung von z.B. Frequen-
zumrichtern und Sanftanlaufsteuerung sind zur Einhaltung
der EMV, die Vorschriften der Schaltgerätehersteller zu
beachten. Eventuell sind für die Strom- und Steuerleitun-
gen gesonderte Abschirmungsmaßnahmen notwendig
(z.B. spezielle Kabel). Der Anschluss darf nur vorgenom-
men werden, wenn die Schaltgeräte den harmonisierten
EU-Normen entsprechen. Mobilfunkgeräte können Stö-
rungen in der Anlage verursachen.
Warnung vor elektromagnetischer Strahlung!
Durch elektromagnetische Strahlung besteht Le-
bensgefahr für Personen mit Herzschrittmachern.
Beschildern Sie die Anlage dementsprechend und
weisen Sie betroffene Personen darauf hin!
2.5.2. Erdungsanschluss
Unsere Rührwerke müssen grundsätzlich geerdet wer-
den. Besteht eine Möglichkeit, dass Personen mit dem
Rührwerk und dem Fördermedium in Berührung kommen,
muss der geerdete Anschluss zusätzlich noch mit einer
Fehlerstromschutzvorrichtung abgesichert werden. Die
Elektromotoren entsprechen der Motorschutzklasse IP
68.
2.6. Verhalten während des Betriebs
Beim Betrieb des Produktes sind die am Einsatzort gelten-
den Gesetze und Vorschriften zur Arbeitsplatzsicherung,
zur Unfallverhütung und zum Umgang mit elektrischen
Maschinen zu beachten. Im Interesse eines sicheren
Arbeitsablaufes ist die Arbeitseinteilung des Personals
durch den Betreiber festzulegen. Das gesamte Personal
ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Wäh-
rend des Betriebs drehen sich bestimmte Teile (Laufrad,
Propeller) um das Medium zu fördern. Durch bestimmte
Inhaltsstoffe können sich an diesen Teilen sehr scharfe
Kanten bilden.
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Warnung vor drehenden Teilen!
Die drehenden Teile können Gliedmaßen quetschen
und abschneiden. Während des Betriebes nie in das
Rührwerk oder an die drehenden Teile greifen. Vor
Wartungs- oder Reparaturarbeiten die Maschine
abschalten und die drehenden Teile zum Stillstand
kommen lassen!
2.7. Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
Unsere Rührwerke sind mit verschiedenen Sicherheits-
und Überwachungseinrichtungen ausgestattet. Diese
sind z.B. Thermofühler, Dichtraumkontrolle usw. Diese
Einrichtungen dürfen nicht demontiert oder abgeschaltet
werden. Einrichtungen wie z.B. Thermofühler müssen vor
der Inbetriebnahme vom Elektrofachmann angeschlossen
und auf eine korrekte Funktion überprüft worden sein.
Beachten Sie hierfür auch, dass bestimmte Einrichtungen
zur einwandfreien Funktion ein Auswertgerät oder -relais
benötigen, z.B. Kaltleiter und PT100-Fühler. Dieses Aus-
wertegerät kann vom Hersteller oder Elektrofachmann be-
zogen werden. Das Personal muss über die verwendeten
Einrichtungen und deren Funktion unterrichtet sein.
Vorsicht!
Die Maschine darf nicht betrieben werden, wenn die
Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen un-
zulässigerweise entfernt wurden, die Einrichtungen
beschädigt sind und/oder nicht funktionieren!
2.8. Betrieb in explosiver Atmosphäre
Mit „Ex" gekennzeichnete Rührwerke sind für den Be-
trieb in explosiver Atmosphäre geeignet. Für diesen Ein-
satz müssen die Rührwerke bestimmte Richtlinien erfül-
len. Ebenso müssen bestimmte Verhaltensregeln und
Richtlinien vom Betreiber eingehalten werden.
Rührwerke, welche für den Einsatz in explosiven Atmo-
sphären zugelassen sind, werden am Ende der Bezeich-
nung mit dem Zusatz „Ex" gekennzeichnet! Weiterhin ist
auf dem Typenschild ein „Ex" Symbol angebracht! Beach-
ten Sie unbedingt die sich im Anhang befindende Anlei-
tung „Zusatz Montage- und Betriebsanleitung für Ex-ge-
schützte Tauchmotorpumpen und Rührwerke".
2.9. Fördermedien
Jedes Fördermedium unterscheidet sich durch seine
Zusammensetzung, Aggressivität, Abrasivität und vielen
anderen Aspekten. Generell können unsere Rührwerke
in vielen Bereichen eingesetzt werden. Genauere Anga-
ben hierfür entnehmen Sie dem Rührwerkdatenblatt und
der Auftragsbestätigung. Dabei ist zu beachten, dass sich
durch eine Veränderung der Dichte, der Viskosität, oder
der Zusammensetzung im Allgemeinen, viele Parameter
des Rührwerkes ändern können.
Beim Wechsel des Rührwerkes in ein anderes Medium
sind folgende Punkte zu beachten:
Rührwerke, welche in Schmutz- und/oder Abwasser
betrieben wurden, müssen vor dem Einsatz in Rein-
wasser gründlich gereinigt werden.
Rührwerke, welche gesundheitsgefährdende Medien
gefördert haben, müssen vor einem Mediumswech-
sel generell dekontaminiert werden. Weiterhin ist zu
klären, ob diese Rührwerke überhaupt noch in einem
anderen Medium zum Einsatz kommen darf.

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