6. Instandhaltung und Reparatur
6.1. Allgemein
Das Rührwerk sowie die gesamte Anlage müssen in re-
gelmäßigen Abständen überprüft und gewartet werden.
Der Zeitraum für die Wartung wird vom Hersteller fest-
gelegt und gilt für die allgemeinen Einsatzbedingungen.
Bei aggressiven und/oder abrasiven Fördermedien muss
Rücksprache mit dem Hersteller gehalten werden, da sich
in diesen Fällen der Zeitraum verkürzen kann.
Folgende Punkte sind zu beachten:
•
Die Betriebsanleitung muss dem Wartungspersonal
vorliegen und beachtet werden. Es dürfen nur War-
tungsarbeiten und –maßnahmen durchgeführt wer-
den, die hier aufgeführt sind.
•
Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Reinigungsar-
beiten an der Maschine und der Anlage müssen mit
größter Sorgfalt, an einem sicheren Arbeitsplatz und
von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
Es müssen die nötigen Körperschutzmittel getragen
werden. Die Maschine muss für sämtliche Arbeiten
vom Stromnetz getrennt werden. Ein unbeabsichtig-
tes Einschalten muss verhindert werden. Weiterhin
sind bei Arbeiten in Becken und/oder Behältern un-
bedingt die entsprechenden Schutzmaßnahmen nach
BGV/GUV einzuhalten.
•
Über einem Gewicht von 50kg müssen zum Heben
und Senken der Maschine technisch einwandfreie
und amtlich zugelassene Hilfshebevorrichtungen ver-
wendet werden.
Überzeugen Sie sich, dass Anschlagmittel, Seile und
die Sicherheitseinrichtungen der Handwinde technisch
einwandfrei sind. Erst wenn die Hilfshebevorrichtung
technisch in Ordnung ist, darf mit den Arbeiten begon-
nen werden. Ohne diese Überprüfungen besteht Le-
bensgefahr!
•
Elektrische Arbeiten an der Maschine und der Anlage
müssen vom Fachmann durchgeführt werden. Bei Ex
zugelassenen Maschinen müssen Sie auch das Kapi-
tel „Ex-Schutz" im Anhang beachten!
•
Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und
Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offenes Licht so-
wie Rauchen verboten.
•
Maschinen, die gesundheitsgefährdende Medien
umwälzen oder mit diesen in Kontakt stehen, müs-
sen dekontaminiert werden. Ebenso ist darauf zu
achten, dass sich keine gesundheitsgefährdenden
Gase bilden oder vorhanden sind.
•
Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug und
Material vorhanden ist. Ordnung und Sauberkeit ge-
währleisten ein sicheres und einwandfreies Arbeiten
an der Maschine. Entfernen Sie nach dem Arbeiten
gebrauchtes Putzmaterial und Werkzeug von der
Maschine. Bewahren Sie sämtliche Materialien und
Werkzeuge an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
•
Betriebsmedien (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.) sind
in geeigneten Behälter aufzufangen und vorschrifts-
mäßig zu entsorgen (gem. Richtlinie 75/439/EWG
und Erlasse gem. §§5a, 5b AbfG). Bei Reinigungs-
und Wartungsarbeiten ist eine entsprechende Schutz-
bekleidung zu tragen. Diese ist nach Abfallschlüssel
TA 524 02 und EG-Richtlinie 91/689/EWG zu entsor-
gen. Es dürfen nur die vom Hersteller empfohlenen
Schmiermittel verwendet werden. Öle und Schmier-
stoffe dürfen nicht gemischt werden. Verwenden Sie
nur Originalteile des Herstellers
Ein Probelauf oder eine Funktionsprüfung der Maschi-
ne darf nur unter den allgemeinen Betriebsbedingun-
gen erfolgen!
Bei den allgemeinen Wartungs-, Kontroll- und Repa-
raturarbeiten muss das Rührwerk von allen Strom-
kreisen getrennt und gegen unkontrolliertes Wieder-
einschalten gesichert bzw. gesperrt sein.
Wir weisen darauf hin, dass wir nach dem Produkt-
haftungsgesetz für Schäden, die durch unser Gerät
verursacht werden und auf unsachgemäßen Repa-
raturversuchen beruhen, welche nicht vom Herstel-
lerwerk oder einer autorisierten Fachwerkstatt
durchgeführt wurden, oder wenn bei einem Teileaus-
tausch keine ORIGINAL-ERSATZTEILE verwendet
wurden, nicht haften. Für Zubehörteile gelten die
gleichen Bestimmungen.
Vor Beginn der Arbeit den Stillstand aller rotierenden
Teile abwarten!
Vor Beginn der Arbeiten das Rührwerk und angebau-
tes Zubehör gründlich mit sauberem Wasser reini-
gen.
Beim Lösen der Öl-Kontrollschrauben kann Über-
druck aus der Ölsperrkammer entweichen. Schrau-
ben erst dann völlig herausschrauben, wenn der
Druckausgleich erfolgt ist.
Sofern nicht anders angegeben, sollten die Drehmo-
mentwerte der Tabellen angewendet werden. Werte
für saubere, geschmierte Schrauben.
Anzugsdrehmoment [Nm] für Schrauben A2/A4 (Rei-
bungszahl = 0,2)
A2/A4,
Festigkeit 70
DIN912/DIN933
7 Nm
M6
17 Nm
M8
33 Nm
M10
57 Nm
M12
140 Nm
M16
273 Nm
M20
A2/A4,
Festigkeit 80
DIN912/DIN933
11,8 Nm
28,7 Nm
58 Nm
100 Nm
245 Nm
494 Nm
DEUTSCH | 15