2. Sicherheit
Dieses Kapitel führt alle generell gültigen Sicherheitshin-
weise und technische Anweisungen auf. Bei Transport,
Aufstellung, Betrieb, Wartung, usw. des Rührwerkes
müssen alle Hinweise und Anweisungen beachtet und
eingehalten werden! Der Betreiber ist dafür verantwort-
lich, dass sich das gesamte Personal an die folgenden Hin-
weise und Anweisungen hält.
2.1. Anweisungen und Sicherheitshinweise
In dieser Betriebsanleitung werden Anweisungen und
Sicherheitshinweise für Sach- und Personenschäden ver-
wendet. Um diese für das Bedienpersonal eindeutig zu
kennzeichnen, werden diese Anweisungen und Sicher-
heitshinweise fett geschrieben und mit Gefahrensymbo-
len gekennzeichnet. Die verwendeten Symbole entspre-
chen den allgemein gültigen Richtlinien und Vorschriften
(DIN, ANSI, etc.)
Sicherheitshinweise beginnen immer mit den folgenden
Signalwörtern:
Gefahr: Es kann zu schwersten Verletzungen oder
•
zum Tode von Personen kommen!
Warnung: Es kann zu schwersten Verletzungen von
•
Personen kommen!
•
Vorsicht: Es kann zu Verletzungen von Personen
kommen!
•
Vorsicht (Hinweis ohne Symbol): Es kann zu erheb-
lichen Sachschäden kommen, ein Totalschaden ist
nicht ausgeschlossen!
Nach dem Signalwort folgt die Nennung der Gefahr, die
Gefahrenquelle und die möglichen Folgen. Der Sicher-
heitshinweis endet mit einem Hinweis zur Vermeidung
der Gefahr.
2.2. Verwendete Richtlinien und CE-Kennzeichnung
Unsere Rührwerke unterliegen
•
verschiedenen EG-Richtlinien,
•
verschiedenen harmonisierten Normen,
•
und diversen nationalen Normen.
Die exakten Angaben über die verwendeten Richtlinien
und Normen entnehmen Sie der EG-Konformitätserklä-
rung am Anfang dieser Betriebsanleitung.
Weiterhin werden für die Verwendung, Montage und De-
montage des Produktes zusätzlich verschiedene nationa-
le Vorschriften als Grundlage vorausgesetzt. Dies wären
z.B. Unfallverhütungsvorschriften, VDE-Vorschriften, Ge-
rätesicherheitsgesetz, u.v.a. Das CE-Zeichen ist auf dem
Typenschild angebracht welches sich am Motorgehäuse
befindet.
2.3. Allgemeine Sicherheitshinweise
•
Beim Ein- bzw. Ausbau des Rührwerkes darf nicht al-
leine gearbeitet werden.
•
Sämtliche Arbeiten (Montage, Demontage, Wartung,
Installation) dürfen nur bei abgeschaltetem Rührwerk
erfolgen. Das Produkt muss vom Stromnetz getrennt
und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
Alle sich drehenden Teile müssen zum Stillstand ge-
kommen sein.
•
Der Bediener hat jede auftretende Störung oder Un-
regelmäßigkeit sofort seinem Verantwortlichen zu
melden.
•
Eine sofortige Stillsetzung durch den Bediener ist
zwingend erforderlich, wenn Mängel auftreten, wel-
che die Sicherheit gefährden. Hierzu zählen:
•
Versagen der Sicherheits- und/oder Überwa-
chungseinrichtungen
•
Beschädigung wichtiger Teile
•
Beschädigung von elektrischen Einrichtungen,
Leitungen und Isolationen
•
Werkzeuge und andere Gegenstände sind nur an da-
für vorgesehenen Plätzen aufzubewahren, um eine
sichere Bedienung zu gewährleisten.
•
Bei Schweißarbeiten und/oder Arbeiten mit elektri-
schen Geräten ist sicher zu stellen, dass keine Explo-
sionsgefahr besteht.
•
Es dürfen grundsätzlich nur Anschlagmittel verwen-
det werden, die auch als solche gesetzlich ausge-
schrieben und zugelassen sind.
•
Die Anschlagmittel sind den entsprechenden Bedin-
gungen anzupassen (Witterung, Einhakvorrichtung,
Last, usw.). Werden diese nach der Benutzung nicht
von der Maschine getrennt, sind sie ausdrücklich als
Anschlagmittel zu kennzeichnen. Weiterhin sind An-
schlagmittel sorgfältig aufzubewahren.
•
Mobile Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind so
zu benutzen, dass die Standsicherheit des Arbeitsmit-
tels während des Einsatzes gewährleistet ist.
•
Während des Einsatzes mobiler Arbeitsmittel zum
Heben von nicht geführten Lasten sind Maßnahmen
zu treffen, um dessen Kippen, Verschieben, Abrut-
schen, usw. zu verhindern.
•
Es sind Maßnahmen zu ergreifen, damit sich keine
Personen unter hängenden Lasten aufhalten können.
Weiterhin ist es untersagt, hängende Lasten über
Arbeitsplätze zu bewegen, an denen sich Personen
aufhalten.
•
Beim Einsatz von mobilen Arbeitsmitteln zum Heben
von Lasten muss, wenn nötig (z.B. Sicht versperrt),
eine zweite Person zum Koordinieren eingeteilt wer-
den.
•
Die zu hebende Last muss so transportiert werden,
dass bei Energieausfall niemand verletzt wird. Weiter-
hin müssen solche Arbeiten im Freien abgebrochen
werden, wenn sich die Witterungsverhältnisse ver-
schlechtern.
Diese Hinweise sind unbedingt einzuhalten. Bei
Nichtbeachtung kann es zu Personenschäden und/
oder zu schweren Sachschäden kommen.
2.4. Bedienpersonal
Das gesamte Personal, welches an dem Rührwerk arbei-
tet, muss für diese Arbeiten qualifiziert sein. Das gesamte
Personal muss volljährig sein. Als Grundlage für das Be-
dien- und Wartungspersonal müssen zusätzlich auch die
nationalen Unfallverhütungsvorschriften herangezogen
werden. Es muss sichergestellt werden, dass das Perso-
nal die Anweisungen in dieser Betriebsanleitung gelesen
und verstanden hat, ggf. muss diese Anleitung in der be-
nötigten Sprache vom Hersteller nachbestellt werden.
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