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Vorwort; Bestimmungsgemäße Verwendung; Urheberschutz; Garantiebestimmungen - Homa SKB 6 Originele Handleiding

Inhoudsopgave

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Beschikbare talen

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1.2. Vorwort

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie sich für ein Produkt der
Firma HOMA Pumpenfabrik GmbH entschieden haben.
Das erworbene Produkt ist nach dem derzeitigen Stand
der Technik gefertigt und geprüft. Lesen Sie sich diese
Betriebsanleitung sorgfältig vor der ersten Inbetriebnah-
me durch. Nur so ist ein sicherer und wirtschaftlicher Ein-
satz des Produktes zu gewährleisten.
Diese Betriebsanleitung enthält alle notwendigen Anga-
ben über das Produkt, um einen bestimmungsgemäßen
und wirkungsvollen Einsatz zu gewährleisten. Zudem
finden Sie Informationen wie Sie Gefahren frühzeitig er-
kennen, Reparaturkosten und Ausfallzeiten vermindern
und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer des Produktes
erhöhen.
Vor Inbetriebnahme sind grundsätzlich alle Sicherheits-
bestimmungen, sowie die Herstellerangaben zu erfüllen.
Diese Betriebsanleitung ergänzt und/oder erweitert die
bestehenden nationalen Vorschriften zum Unfallschutz
und zur Unfallverhütung. Diese Betriebsanleitung muss
dem Bedienpersonal jederzeit am Einsatzort des Produk-
tes verfügbar sein.
1.3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die HOMA-Produkte entsprechen den gültigen Sicher-
heitsregeln und dem Stand der Technik. Bei nicht bestim-
mungsgemäßer Verwendung kann Lebensgefahr für den
Benutzer sowie für Dritte bestehen. Außerdem kann das
Produkt und oder Anbauteile beschädigt bzw. zerstört
werden.
Es ist darauf zu achten, dass das Produkt nur in technisch
einwandfreiem Zustand und bestimmungsgemäßem be-
trieben wird. Hierzu beachten Sie diese Betriebsanleitung.

1.4. Urheberschutz

Das Urheberrecht an dieser Betriebsanleitung verbleibt
bei der HOMA Pumpenfabrik GmbH. Diese Betriebsan-
leitung ist für das Bedienungs-, Montage- und Wartungs-
personal bestimmt. Sie enthält Vorschriften und Zeichnun-
gen technischer Art, die weder vollständig noch teilweise
vervielfältigt, verbreitet oder zu Zwecken des Wettbe-
werbs unbefugt verwertet oder anderen mitgeteilt werden
dürfen.

1.5. Garantiebestimmungen

Kosten für den Aus- und Einbau des beanstandeten
Produktes am Einsatzort, Fahrtkosten des Reparaturperso-
nals zum und vom Einsatzort sowie Transportkosten sind
nicht Bestandteil der Garantieleistung. Die entstandenen
Kosten sind vom Absender bzw. Betreiber der Pumpe zu
tragen. Dies gilt auch, wenn ein Garantieanspruch geltend
gemacht worden ist und die werksseitige Überprüfung er-
geben hat, dass das Produkt einwandfrei arbeitet und frei
von Mängeln ist.
Alle Produkte besitzen einen höchstmöglichen Qualitäts-
standard und unterliegen vor Auslieferung einer techni-
schen Endkontrolle. Durch eine von HOMA Pumpenfabrik
GmbH erbrachte Garantieleistung wird weder die Garan-
tiezeit verlängert, noch für die ersetzten Teile eine neue
Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Insbesondere solche auf Minderung,
Wandlung oder Schadenersatz, auch für Folgeschäden
jeglicher Art.
Um eine zügige Bearbeitung im Garantiefall zu gewähr-
leisten, kontaktieren Sie uns oder den für sie zuständigen
Vertriebsmitarbeiter. Bei einer Zustimmung zur Rücksen-
dung erhalten Sie einen Rücknahmeschein. Dann senden
Sie das beanstandete Produkt zusammen mit dem Rück-
nahmeschein, dem Kaufbeleg und der Angabe des Scha-
dens frachtfrei an das Werk. Reklamationen auf Grund von
Transportschäden können wir nur bearbeiten, wenn der
Schaden bei Zustellung der Ware von der Spedition, Bahn
oder Post festgestellt und bestätigt wird.
1.5.1. Gewährleistung
Dieses Kapitel beinhaltet die allgemeinen Angaben zur
Gewährleistung. Vertragliche Vereinbarungen werden im-
mer vorrangig behandelt und nicht durch dieses Kapitel
aufgehoben!
Die HOMA Pumpenfabrik GmbH verpflichtet sich, Mängel
an verkauften Produkten zu beheben, wenn folgende Vor-
aussetzungen erfüllt sind:
Qualitätsmängel des Materials, der Fertigung und/
oder der Konstruktion.
Die Mängel wurden innerhalb der Gewährleistungs-
zeit schriftlich beim Hersteller gemeldet.
Das Produkt wurde nur unter den bestimmungsge-
mäßen Einsatzbedingungen verwendet.
Alle Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
wurden durch Fachpersonal angeschlossen und
geprüft.
Die Gewährleistungszeit hat, wenn nicht anders verein-
bart, eine Dauer von 12 Monaten ab Inbetriebnahme bzw.
max. 24 Monaten ab Lieferdatum. Andere Vereinbarungen
müssen schriftlich in der Auftragsbestätigung angegeben
sein. Diese Vereinbarungen laufen mindestens bis zum
vereinbarten Ende der Gewährleistungszeit des Produk-
tes.
1.5.2. Ersatzteile, An- und Umbauten
Es dürfen nur Originalersatzteile des Herstellers für Re-
paratur, Austausch sowie An- und Umbauten verwendet
werden. Nur diese garantieren höchste Lebensdauer und
Sicherheit. Diese Teile wurden speziell für unsere Pro-
dukte konzipiert. Eigenmächtige An- und Umbauten oder
Verwendung von Nichtoriginalteilen können zu schweren
Schäden an dem Produkt und/oder schweren Verletzun-
gen von Personen führen.
1.5.3. Wartung
Die vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten
sind regelmäßig durchzuführen und dürfen nur von qualifi-
zierten und autorisierten Personen durchgeführt werden.
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