BETRIEBSANLEITUNG
DEUTSCH
PRÜFUNG UND EINSTELLUNG DER
SEITENBESENHÖHE
HINWEIS
Bürsten von verschiedenen Härten werden
geliefert. Dieser Vorgang ist für jeden
Bürstentyp gültig.
1.
Auf die Bodenfreiheit der Seitenbesen wie folgt
prüfen:
– Die Maschine auf einen flachen Boden stellen und
die Seitenbesen senken;
– Bei stehender Maschine, die Seitenbesen für
einige Sekunden drehen lassen;
– Die Seitenbesen aufhalten und heben, dann die
Maschine verschieben und ausschalten;
– Prüfen ob die Spurausdehnungs- und
Ausrichtung der Seitenbesen der Darstellung in
der Abbildung (1 und 2, Abb. J) entsprechen. Nur
falls die Spur verschieden ist, soll die Höhe der
Seitenbesen eingestellt werden, wie es im
folgenden Schritt 2 beschrieben ist.
2.
Die Nutmutter (40, Abb, C) durch Drehen gegen den
Uhrzeigersinn lösen, den Knopf (33) im
Uhrzeigersinn bzw. gegen den Uhrzeigersinn drehen,
um die Bodenfreiheit der Seitenbesen einzustellen,
dann den Knopf (33) mittels der Nutmutter (40)
verriegeln.
3.
Den Schritt 1 erneut durchführen, um die richtige
Einstellung der Bodenfreiheit der Seitenbesen zu
prüfen.
4.
Wenn die Einstellung der Seitenbesen, wegen ihrer
übermäßigen Abnutzung, nicht mehr möglich ist, die
Seitenbesen ersetzen, wie es im folgenden Abschnitt
beschrieben ist.
14
FLOORTEC R 360 P
ERSETZUNG DER SEITENBESEN
HINWEIS
Bürsten von verschiedenen Härten werden
geliefert. Dieser Vorgang ist für jeden
Bürstentyp gültig.
HINWEIS!
Beim Ersetzen der Seitenbesen wird es
empfohlen, Arbeitshandschuhe zu tragen,
denn schneidende Abfälle zwischen den
Borsten können eingeklemmt werden.
1.
Die Maschine auf einen flachen Boden stellen und die
Feststellbremse (6 und 7, Abb. C) betätigen.
2.
Den Zündschalter (2, Abb. B) auf "0" stellen.
3.
Die Hand im Seitenbesen einführen und die Keile (1,
Abb. K) nach innen drücken, dann den Seitenbesen
(2) durch Ausrasten von vier Bolzen (3) ausbauen.
4.
Den neuen Seitenbesen an die Maschine durch
Einrasten in die Bolzen (3) und die Keile (1)
einbauen.
5.
Die Höhe der Seitenbesen prüfen und einstellen, wie
es im vorherigen Abschnitt beschrieben ist.
146 2598 000(2)2006-06 A