BETRIEBSANLEITUNG
DEUTSCH
ÜBERSICHTSTABELLE DER PLANMÄSSIGEN WARTUNG
Vorgang
Prüfung des Batterieflüssigkeitsstands
Prüfung des Motorölstands
Prüfung des Motorluftfilters
Prüfung der Seitenbesen- und
Hauptkehrwalzenhöhe
Reinigung und Vollständigkeitsprüfung
des Staubfilters
Motorölwechsel
Reinigung des Motorluftfilters
Prüfung der Flapshöhe und
-funktionsfähigkeit
Prüfung der Funktionsfähigkeit des
Filterrüttlers
Prüfung der Funktionsfähigkeit der
Sicherheitsschalter für
Motorhaubenöffnung
Sichtprüfung der Antriebsriemen des
Motors und der Hauptkehrwalze
Prüfung und Reinigung der Zündkerze
des Motors
Reinigung des Kraftstofftanks und
-Filters
Prüfung des Muttern- und
Schraubenspannens
Prüfung der Motordrehzahl
Prüfung und Einstellung der
Betriebsbremse und der
Feststellbremse
Ersetzung der Antriebsriemen des
Motors und der Hauptkehrwalze
Ersetzung des Motorluftfilters
Ersetzung der Zündkerze des Motors
Prüfung/Einstellung Ventilspiel Motor
Reinigung der Verbrennungskammer
des Motors
Prüfung bzw. Ersetzung der
Kohlebürsten von Anlasser-Dynamo
und Motor der Antriebsanlage
Prüfung/Ersetzung der
Kraftstoffleitungen
(1):
Und nach den ersten 8 Einlaufstunden;
(2):
Bzw. vor jedem Betrieb;
(3):
Für den entsprechenden Vorgang, siehe die Service-Anleitung;
(4):
Bzw. jedes Jahr;
(5):
Bzw. sehr häufig in Staubbereichen;
(6):
Wartungsarbeiten, die einem autorisierten Vertragshändler Honda zustehen, außer wenn der Bediener über die Werkzeuge und Daten
zum technischen Service verfügt und zur die zu ausführenden Arbeiten ausgebildet ist;
(7):
Den Vorgang wird in der Betriebsanleitung des Benzinmotors beschrieben;
(8):
Wenn der Wartungsleiter es für notwendig hält;
(9):
Bzw. alle 300 Stunden, wenn erforderlich.
12
FLOORTEC R 360 P
Erster Monat
Bei
Alle 10
bzw. nach
Auslieferun
Stunden
ersten 20
g
(1)
Stunden (1)
(2)
(2) (7)
(2) (7)
(2)
(3)
Alle 50
Alle 100
Stunden
Stunden
(1)
(1)
(7)
(4) (7)
(5) (7)
(3)
(3)
(7)
(6)
(3) (1)
(3)
(3)
Alle 200
Alle 400
Alle 2
Stunden
Stunden
Jahren
(1)
(1)
(3) (8)
(5) (7)
(4) (7)
(6)
(6) (9)
(3)
(6)
146 2598 000(2)2006-06 A