1. SICHERHEITHINWEIS
1.1 KENNZEICHNUNG VON WARNUNGEN
Bedeutung
GEFAHR
Dieser Begriff definiert eine Gefahr
mit erhöhtem Risiko, dass zum
Tod oder schweren Verletzungen
führen kann, wenn sie nicht
vermieden wird.
WARNUNG
Dieser Begriff definiert eine Gefahr
mit mittlerem Risiko, die leichte bis
schwere Verletzungen zur Folge
haben kann.
VORSICHT
Dieser Begriff definiert eine Gefahr
mit mittlerem Risiko, die zu leichten
Verletzungen führen kann, wenn
sie nicht vermieden wird.
HINWEIS
Dieser
Gefahr, die zu einem Risiko für
die Maschine und Funktion führen
kann.
Warnung vor einer allgemeinen
Gefahr.
Die Gefahr wird durch Angaben in
der Tabelle spezifiziert.
Dieses Symbol warnt vor Gefahren
der elektrischen Spannung und
informiert über den Schutz vor
elektrischer Spannung.
1.2 ALLGEMEIN
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende
Hinweise, die bei Aufstellung, Betrieb und
Wartung zu beachten sind. Daher ist diese
Betriebsanleitung unbedingt vor Montage und
Inbetriebnahme vom Monteur sowie dem zu-
ständigen Fachpersonal/Betreiber zu lesen und
muss ständig am Einsatzort der Maschine/Anlage
verfügbar sein. Es sind nicht nur die unter diesem
Hauptpunkt Sicherheit aufgeführten, allgemeinen
Sicherheitshinweise zu beachten, sondern auch
die unter anderen Hauptpunkten eingefügten,
speziellen Sicherheitshinweise, so z.B. für den
privaten Gebrauch.
1.3 BESTIMMUNGSGEMÄSSER GEBRAUCH
• Benutzen
Sie
die
für die in dieser Anleitung
Anwendungsgebiete.
angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall
überschritten werden.
• Die Pumpe darf nur in technisch einwandfreiem
Zustand in Betrieb genommen werden.
• Mit der Pumpe dürfen ausschließlich die in dieser
Anleitung beschriebenen Flüssigkeiten gepumpt
werden.
• Die Pumpe darf nie ohne zu pumpende Flüssigkeit
betrieben werden.
• Überschreiten Sie niemals die in dieser Anleitung
Begriff
definiert
eine
Pumpe
ausschließlich
beschriebenen
Die
im
Datenblatt
festgelegten Nutzungsbeschränkungen.
1.4 PERSONALQUALIFIKATION UND SCHULUNG
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und
Montage muss die entsprechende Qualifikation für
diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung des Personals
müssen durch den Betreiber genau geregelt sein.
Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu
unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber
sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebsanleitung
durch das Personal voll verstanden wird. .
1.5 SICHERHEITSBEWUSSTES ARBEITEN
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen
Vorschriften
zur
eventuelle
interne
Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu
beachten.
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise
wie z.B. Drehrichtungspfeil, Kennzeichen der
Fluidanschlüsse, müssen unbedingt beachtet und in
vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
1.6 SICHERHEITSHINWEISE FÜR DEN BETREIBER/
BEDIENER
• Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu
Gefahren, müssen diese Teile bauseitig gegen
Berührung gesichert sein.
• Die Schmutzwassertauchpumpen so installieren,
dass gefährliche sich bewegende Teile (Laufrad)
nicht berührbar sind. Der Berührungsschutz für
sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich
in Betrieb befindlicher Ma-schine nicht entfernt
werden.
• Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher
Fördergüter (z.B. explosiv, giftig, heiß) müssen
so abgeführt werden, dass keine Gefährdung
für Personen und Umwelt entsteht. Gesetzliche
Bestimmungen sind einzuhalten.
• Durch eine Beschädigung der Gleitringdichtung
kann es zum Ausfließen von Schmiermittel
kommen. Das ver-wendete Schmiermittel ist in die
WGK 1 (schwach wassergefährdend) eingestuft.
• Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z.B.
in den Vorschriften des VDE und der örtlichen
Energieversorgungsunternehmen).
1.7 SICHERHEITSHINWEISE FÜR WARTUNGS-,
INSPEKTIONS- UND MONTAGEARBEITEN
• Umbau oder Veränderungen der Maschine sind
nur nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung
anderer Teile kann die Haftung für die daraus
entstehenden Folgen aufheben.
• Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle
Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal
ausgeführt werden, dass sich durch eingehendes
29
Unfallverhütung
Arbeits-,
Betriebs-
DE
sowie
und