8. Außerbetriebnahme
8.1. Vorübergehende Außerbetriebnahme
Bei dieser Art von Abschaltung bleibt die Maschine ein-
gebaut und wird nicht vom Stromnetz getrennt. Bei einer
vorübergehenden Ausserbetriebnahme muss die Maschi-
ne komplett eingetaucht bleiben, damit diese vor Frost
und Eis geschützt wird. Es ist zu gewährleisten, dass der
Betriebsraum und das Fördermedium nicht komplett
vereisen. Somit ist die Maschine jederzeit betriebsbe-
reit. Bei längeren Stillstandszeiten sollte in regelmäßigen
Abständen (monatlich bis vierteljährlich) ein 5 minütiger
Funktionslauf durchgeführt werden.
Vorsicht!
Ein Funktionslauf darf nur unter den gültigen
Betriebs- und Einsatzbedingungen stattfinden. Ein
Trockenlauf ist nicht erlaubt! Missachtungen können
einen Totalschaden zur Folge haben!
8.2. Endgültige Ausserbetriebnahme/ Einlagerung
Die Anlage abschalten, Maschine vom Stromnetz
trennen, ausbauen und einlagern. Für die Einlagerung ist
folgendes zu beachten:
Warnung vor heißen Teilen!
Achten Sie beim Ausbau der Maschine auf die Tem-
peratur der Gehäuseteile. Diese können weit über
40°C heiß werden. Lassen Sie die Maschine erst auf
Umgebungstemperatur abkühlen!
•
Maschine säubern.
•
An einem sauberen und trockenen Ort lagern,
Maschine gegen Frost schützen.
•
Auf einem festen Untergrund vertikal abstellen und
gegen Umfallen sichern.
•
Bei Pumpen muss der Druck- und Sauganschluss
mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Folie) verschlossen
werden.
•
Die elektrische Anschlussleitung an der Kabeleinfüh-
rung gegen bleibende Verformungen abstützen.
•
Enden
der
Stromzuführungsleitung
Feuchtigkeitseintritt schützen.
•
Maschine vor direkter Sonneneinstrahlung schützen,
um der Versprödungsgefahr von Elastomerteilen und
der Gehäusebeschichtung vorzubeugen.
•
Bei Einlagerung in Werkstätten beachten: Die Strah-
lung und die Gase, die beim Elektroschweißen
entstehen, zerstören die Elastomere der Dichtungen.
•
Bei längerer Einlagerung ist das Laufrad bzw. der
Propeller regelmäßig (halbjährlich) von Hand zu
drehen. Dies verhindert Eindrückmarken in den
Lagern und ein festsetzen des Läufers.
8.3. Wiederinbetriebnahme nach längerer Einlage-
rung
Die Maschine muss vor Wiederinbetriebnahme von Staub
und Ölablagerungen gereinigt werden. Es sind anschlie-
ßend die notwendigen Wartungsmaßnahmen und –arbei-
ten durchzuführen (siehe Kapitel „Instandhaltung"). Die
Gleitringdichtung ist auf ordnungsgemäßen Zustand und
Funktion zu prüfen.
Nach Abschluss dieser Arbeiten kann die Maschine einge-
baut (siehe Kapitel „Aufstellung") und vom Fachmann an
das Stromnetz angeschlossen werden.
Bei der Wiederinbetriebnahme ist das Kapitel „Inbetrieb-
nahme" zu befolgen.
Die Maschine darf nur im einwandfreien und betriebs-
bereiten Zustand wieder eingeschaltet werden.
9. Störungssuche und -behebung
gegen
Um Sach- und Personenschäden bei der Beseitigung von
Störungen an der Maschine zu vermeiden, sind folgende
Punkte unbedingt zu beachten:
•
Beseitigen Sie eine Störung nur dann, wenn Sie
über qualifiziertes Personal verfügen, d.h. die einzel-
nen Arbeiten sind von geschultem Fachpersonal
durchzuführen, z.B. elektrische Arbeiten müssen
vom Elektrofachmann durchgeführt werden.
•
Sichern Sie die Maschine immer gegen unbeab-
sichtigtes Wiederanlaufen, indem Sie diese vom
Stromnetz wegschalten. Treffen Sie geeignete
Vorsichtsmaßnahmen.
•
Gewährleisten Sie jederzeit die Sicherheitsabschal-
tung der Maschine durch eine zweite Person.
•
Sichern Sie bewegliche Maschinenteile, damit sich
niemand verletzen kann.
•
Eigenmächtige
erfolgen auf eigene Gefahr und entheben den
Hersteller von jeglichen Gewährleistungsansprüchen!
Änderungen
an
der
Maschine
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