1. Gebrauchanleitung Sicherheitsbereich
1.
Dieser Anschlagpunkt Typ AP-Fix / AP-Fix S nach EN 795:2012 Type A und CEN/TS 16415:2013 ist
für die Sicherung von maximal 2 Personen gegen Absturz und zur Rettung geprüft und zugelassen.
Hinweis: Der Anschlagpunkt AP-Fix kann sowohl in vorhandenen Stahlkonstruktionen
montiert oder in Beton der mind. Güte C 20 / C 25 mit Hilfe der beigelegten Reaktionsanker-
patrone verankert werden.
2.
Vor Inbetriebnahme und Benutzung ist die Gebrauchs- und Montageanleitung unbedingt
ganz durchzulesen und inhaltlich zu verstehen. Achtung - sonst besteht Lebensgefahr!
3.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung(en) besteht Lebensgefahr. Im Falle eines Sturzes ist
das Hängen der Person länger als 15 Minuten auszuschließen (Schockgefahr).
4.
Es muss ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, in dem alle bei der Arbeit möglichen
Notfälle berücksichtigt sind.
5.
Der Anschlagpunkt darf nur von Personen benutzt werden, die entsprechend ausgebildet und sach-
kundig sind. Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen! (z. B. Alkohol-, Drogen-,
Medikamenten- oder Kreislaufprobleme)
6.
Vor jeder Benutzung ist der Anschlagpunkt auf sichtbare Mängel (lose Schraubenverbindungen, Ver-
formungen, Abnutzung, Korrosion, Risse im Untergrund) und einwandfreier Funktion und die Lesbar-
keit der Produktkennzeichnung(en) zu kontrollieren.
7.
Der Anschlagpunkt darf nur mit einem geeigneten persönlichen Absturzschutzsystem nach EN
363 verwendet werden, das die mögliche Absturzhöhe auf ein Mindestmaß begrenzt. Als Körper-
haltevorrichtung darf nur ein Auffanggurt nach EN 361 benutzt werden. Vor der Verwendung des
Absturzschutzsystems ist auf einen ausreichenden Freiraum unterhalb des Benutzers zu achten,
so dass im Falle eines Sturzes kein Aufprall auf den Boden oder ein anderes Hindernis möglich ist.
Zur Ermittlung des erforderlichen Freiraumes sind die Vorgaben aus den Gebrauchsanleitungen der
einzelnen Bestandteile des verwendeten Absturzschutzsystems zu beachten. Bei der Kombination
der einzelnen Bestandteile des Absturzschutzsystems ist darauf zu achten, das die Funktionen der
einzelnen Elemente uneingeschränkt erhalten bleiben und sie sich nicht gegenseitig beeinträchti-
gen. Die Gebrauchsanleitungen der Einzelsysteme sind zu beachten.
8.
Die maximale Belastung des Anschlagpunktes bei der Verwendung von Auffangsystemen darf 6 kN
dynamisch nicht überschreiten.
9.
Ein beschädigtes, oder durch Sturz beanspruchtes System, oder wenn Zweifel über den sicheren
Zustand des Systems bestehen, ist es sofort dem Gebrauch zu entziehen. Es darf erst nach Über-
prüfung durch eine sachkundige Person und einer schriftlichen Freigabe weiter verwendet werden.
10. Je nach Beanspruchung - mindestens jedoch alle 12 Monate - muß der Anschlagpunkt vom Herstel-
ler oder von einem Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, ausgebildet
nach DGUV-G 312-906 überprüft werden. Dies muss in dem mitgelieferten Prüfbuch dokumentiert
werden. Die Gewährleistung optimaler Sicherheit der Bestandteile hängt von den regelmäßigen
Prüfungen ab. Die Verwendungsdauer der Anschlageinrichtung muß bei der jährlichen Überprüfung
bestimmt werden, diese beträgt je nach Beanspruchung mindestens 30 Jahre.
11.
Die DGUV R112-198 und DGUV R112-199 sind zu beachten.
12. Der Anschluss einer Hebe- und Senkeinrichtung für Lasten an dem Anschlagpunkt ist nicht zulässig.
13. Der Anschlagpunkt ist vor den Einwirkungen von Schweißflammen und -funken, Feuer, Säuren,
Laugen sowie extreme Temperaturen und ähnlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Nach erfolgtem
Einsatz und eventueller Demontage des Anschlagpunktes ist er bis zum nächsten Einsatz sauber,
trocken und luftig zu lagern.
14. Es dürfen keine Veränderungen und Ergänzungen am Gesamtsystem vorgenommen werden.
15. Für die Montage des Anschlagpunktes ist eine geeignete Befestigungsfläche zu wählen. Der An-
schlagpunkt sollte möglichst lotrecht über den Arbeitsbereich der zu sichernden Person angeordnet
werden, um beim Fallen ein Pendeln auszuschließen.
16. Die fachgerechte Montage des Anschlagpunktes ist vor Inbetriebnahme durch eine befähigte
Person nach § 14 BetrSchV zu prüfen und im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.
17. Werden bei den wiederkehrenden Prüfungen Risse im Bauuntergrund im direkten Umfeld des
Anschlagpunktes festgestellt, ist eine Probebelastung an dem Anschlagpunkt durchzufüh-
ren.
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