15. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien
sind recycelbar. Bitte Verpa-
ckungen umweltgerecht ent-
sorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätege-
setz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern sind
einer getrennten Erfassung bzw. Entsor-
gung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für
das Löschen seiner personenbezogenen Daten auf
dem zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme ver-
pflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haus-
halt, kann dieser die unentgeltliche Abholung des
Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer,
veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kun-
denservice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb
der Europäischen Union können davon abweichen-
de Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten gelten.
30 | DE
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und -akkus gehören nicht in
den Hausmüll, sondern sind einer ge-
trennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Zur sicheren Entnahme von Batterien oder Akkus
aus dem Elektrogerät und für Informationen über
deren Typ bzw. chemisches System beachten Sie
die weiteren Angaben innerhalb der Bedienungs-
bzw. Montageanleitung.
• Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und Akkus sind
nach deren Gebrauch gesetzlich zur Rückgabe
verpflichtet. Die Rückgabe beschränkt sich auf die
Abgabe von haushaltsüblichen Mengen.
• Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesund-
heit Schaden zufügen können. Eine Verwertung
der Altbatterien und Nutzung der darin enthaltenen
Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden wich-
tigen Güter bei.
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb des Mülltonnensymbols, so steht dies für
Folgendes:
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 % Queck-
silber
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
• Akkus und Batterien können bei folgenden Stellen
unentgeltlich abgeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
- Rücknahmestellen des gemeinsamen Rücknah-
mesystems für Geräte-Altbatterien
- Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht Mit-
glied des gemeinsamen Rücknahmesystems)
• Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und Bat-
terien, die in den Ländern der Europäischen Union
verkauft werden und die der Europäischen Richtli-
nie 2006/66/EG unterliegen. In Ländern außerhalb
der Europäischen Union können davon abweichen-
de Bestimmungen für die Entsorgung von Akkus
und Batterien gelten.
Akku vor der Entsorgung des Geräts ausbauen
• Der integrierte Akku muss vor der Entsorgung des
Geräts ausgebaut und gesondert umweltgerecht
entsorgt werden.
• Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken Sie
den Akku so, dass er sich nicht in der Verpackung
bewegt. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiter-
führende nationale Vorschriften.
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