Gerätegruppe II Kategorie 2. Einsatzbedingung für
Zone 1 und 2.
Geräte dieser Kategorie sind zur Verwendung in Bereichen
bestimmt, in denen damit zu rechnen ist, dass eine ex-
plosionsfähige Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen, Nebeln
oder Staub/Luft-Gemischen gelegentlich auftritt. Bestim-
mend für die Ex-relevante Ausführung der Ex-geschützten
Tauchmotoren sind folgende Normen für den elektrischen
und mechanischen Teil:
EN 60079-0:2006
„Allgem. Bestimmungen"
EN 60079-1:2007
Druckfeste Kapselung „d"
EN 60079-7:2007
Erhöhte Sicherheit „e"
EN 60079-11:2007
Eigensicherheit „i
EN 1127-1:2007
Explosionsfähige Atmosphären-
Explosionsschutz Teil1:
Grundlagen und Methodik
EN 13463-1:2009
Teil1: Nicht elektrische Geräte für den Ein-
satz in explosionsgefährdeten Bereichen
Grundlagen und Anforderungen.
EN 13463-5:2003
Schutz durch konstruktive
Sicherheit „c"
Definition der Zündschutzart
Die konstruktive Ausrichtung für den Ex-Schutz der von
HOMA gefertigten explosionsgeschützten Betriebsmittel
wird durch die
Zündschutzart: Druckfeste Kapselung „d" erreicht. Hier-
bei sind die Teile, die eine explosionsfähige Atmosphäre
zünden können, in einem Gehäuse angeordnet, dass bei
der Explosion eines explosionsfähigen Gemisches im In-
nern, deren Druck aushält und eine Übertragung der Ex-
plosion auf die das Gehäuse umgebende explosionsfähi-
ge Atmosphäre verhindert.
Betriebsmittel die über einen separaten Anschlussraum
verfügen, genügen zusätzlich den Anforderungen der
Zündschutzart: Erhöhte Sicherheit „e".
Werden Messleitungen zum Anschluss von einfachen
elektrischen Betriebsmitteln entsprechend EN 60079-11
Abs. 5.4 durch den druckfest gekapselten Raum geführt
(Leitwertmessung, Schwimmerschalter als Leckageüber-
wachung usw.), so entsprechen diese den Anforderungen
der Zündschutzart: Eigensicherheit „i".
Zur Einhaltung des Geräteschutzes in explosionsgefähr-
deten Bereichen für nicht- elektrische Anteile von HOMA
Betriebsmitteln (mechanischer Ex-Schutz), wird die Zünd-
schutzart Konstruktive Sicherheit "c" angewendet. Hier-
bei werden konstruktiv bauliche Maßnahmen ergriffen,
welche durch ausreichende Dimensionierung der Bautei-
le, Schutz gegen mögliche Entzündungen durch bewegte
Teile, erzeugte heiße Oberflächen, Funken und - adiabati-
sche Kompression sicherstellt.
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Zertifizierung
Von der DEKRA CERTIFICATION B.V. in Arnheim / NL
sind den explosionsgeschützten Tauchmotorpumpen
EG-Baumusterprüf-bescheinigungen ausgestellt
DEKRA . . ATEX . . . .
(Bescheinigungen vor 2011)
KEMA . . ATEX . . . .
(siehe Typenschild).
Zusammen mit der Mitteilung über die Anerkennung
der Qualitätssicherung Produktion und der Konformitäts-
erklärung gemäß EN 45014 des Herstellers darf recht-
lich gemäß Richtlinie 94/9/EG das explosionsgeschütz-
te Betriebsmittel in den Warenverkehr bzw. in Betrieb
genommen werden.
Kennzeichnung der explosionsgeschützten Tauchmotoren
(Siehe Konformitätsbescheinigung Seite 2)
10.3 Sicherheitshinweise
Generelle Hinweise
Sicherheit bei Serviceleistungen
Sicherheit bei elektrischen Anschlüssen
Achtung! Eingriffe in explosionsgeschützte Betriebs-
mittel dürfen nur durch amtlich anerkannte „Befähig-
te Personen" oder durch uns ermächtigte Werkstät-
ten bzw. Personen ausgeführt werden. Jegliche
Arbeiten, Montagen, Reparaturen, Service-Leistun-
gen und Beobachtungen sind unbedingt unter Be-
achtung dieser Betriebsanleitung und der zugehöri-
gen Dokumentation durchzuführen!
Achtung! Vor Service- oder Reparaturarbeiten an ex-
plosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln
sind diese unbedingt vom Netz zu trennen und unbe-
dingt gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu
sichern. Befindet sich der Motor in einer explosions-
gefährdeten Atmosphäre, so ist dieser vor dem Öff-
nen aus dem Ex-Bereich zu entfernen. Vor dem Lösen
und Herausziehen einer Tauchmotorpumpe aus der
Kupplungsautomatik, über das Ablasssystem zum
Zwecke von Revisionsarbeiten an Ex-geschützten
Pumpanlagen, ist der Pumpenschacht zuerst
unbedingt ausreichend zu belüften!
Achtung! Der elektrische Anschluss des Betriebs-
mittels an die Anlagensteuerung darf nur gemäß dem
mitgelieferten Anschlussplan durchgeführt werden.
Eigenmächtiges Handeln birgt potentielle Gefahr für
Gesundheit und Leben und setzt generell die Ge-
währleistung außer Kraft! Jeder explosionsge-
schützte Tauchmotor ist mit Bimetall Thermoschalter
oder Thermoelementen (Kaltleiter) als Temperatur-
begrenzer ausgerüstet. Diese sind unbedingt gemäß
des originalen Schaltplans so zu schalten, dass eine
automatische Wiedereinschaltsperre bei Erreichen
der kritischen Temperatur wirksam wird. Nach er-
folgter Ausfall- oder Schadensbeseitigung muss der
explosionsgeschützte Tauchmotor manuell neu in
das Netz geschaltet werden.
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