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Instandhaltung; Allgemein - Homa H802 Originele Handleiding

Inhoudsopgave

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Beschikbare talen

Beschikbare talen

Nachdem die Pumpe das Medium abgepumpt hat, den
Wahlschalter wieder in Position „Auto" stellen.
5.9.1. Nach dem Einschalten
Der Nennstrom wird beim Anfahrvorgang kurzzeitig über-
schritten. Nach Beendigung dieses Vorganges sollte der
Betriebsstrom den Nennstrom nicht mehr überschreiten.
Läuft der Motor nach dem Einschalten nicht sofort an,
muss sofort abgeschaltet werden. Vor dem erneuten Ein-
schalten müssen die Schaltpausen laut den Technischen
Daten eingehalten werden. Bei einer erneuten Störung
muss die Maschine sofort wieder abgeschaltet werden.
Ein erneuter Einschaltvorgang darf erst nach der Fehlerbe-
hebung gestartet werden.
Folgende Punkte sollten kontrolliert werden:
Betriebsspannung (zulässige Abweichung +/- 5% der
Bemessungsspannung)
Frequenz (zulässige Abweichung -2% der Bemes-
sungsfrequenz)
Stromaufnahme (zulässige Abweichung zwischen
den Phasen max. 5%)
Spannungsunterschied zwischen den einzelnen Pha-
sen (max. 1%)
Schalthäufigkeit und –pausen (siehe Technische Da-
ten)
Lufteintrag am Zulauf, ggf. muss ein Prallblech ange-
bracht werden
Mindestwasserüberdeckung, Niveausteuerung, Tro-
ckenlaufschutz
Ruhiger Lauf
Auf Leckagen prüfen, ggf. die nötigen Schritte laut Ka-
pitel „Instandhaltung" vornehmen

6. Instandhaltung

6.1. Allgemein

Die Pumpe sowie die gesamte Anlage müssen in re-
gelmäßigen Abständen überprüft und gewartet werden.
Der Zeitraum für die Wartung wird vom Hersteller fest-
gelegt und gilt für die allgemeinen Einsatzbedingungen.
Bei aggressiven und/oder abrasiven Fördermedien muss
Rücksprache mit dem Hersteller gehalten werden, da sich
in diesen Fällen der Zeitraum verkürzen kann.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Die Betriebsanleitung muss dem Wartungsperson-
al vorliegen und beachtet werden. Es dürfen nur
Wartungsarbeiten und –maßnahmen durchgeführt
werden, die hier aufgeführt sind.
Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und Reinigung-
sarbeiten an der Maschine und der Anlage müssen
mit größter Sorgfalt, an einem sicheren Arbeitsplatz
und von geschultem Fachpersonal durchgeführt
werden. Es müssen die nötigen Körperschutzmittel
getragen werden. Die Maschine muss für sämtliche
Arbeiten vom Stromnetz getrennt werden. Ein unbe-
absichtigtes Einschalten muss verhindert werden.
Weiterhin sind bei Arbeiten in Becken und/oder
Behältern unbedingt die entsprechenden Schutz-
maßnahmen nach BGV/GUV einzuhalten.
Überzeugen Sie sich, dass Anschlagmittel, Seile und
die Sicherheitseinrichtungen der Handwinde technisch
einwandfrei sind. Erst wenn die Hilfshebevorrichtung
technisch in Ordnung ist, darf mit den Arbeiten begon-
nen werden. Ohne diese Überprüfungen besteht Leb-
ensgefahr!
Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und
Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offenes Licht
sowie Rauchen verboten.
Achten Sie darauf, dass das benötigte Werkzeug
und Material vorhanden ist. Ordnung und Sauberkeit
gewährleisten ein sicheres und einwandfreies Arbeit-
en an der Maschine. Entfernen Sie nach dem Arbeit-
en gebrauchtes Putzmaterial und Werkzeug von der
Maschine. Bewahren Sie sämtliche Materialien und
Werkzeuge an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
Betriebsmedien (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.) sind
in geeigneten Behälter aufzufangen und vorschrifts-
mäßig zu entsorgen (gem. Richtlinie 75/439/EWG
und Erlasse gem. §§5a, 5b AbfG). Bei Reinigungs-
und Wartungsarbeiten ist eine entsprechende Schutz-
bekleidung zu tragen. Diese ist nach Abfallschlüssel
TA 524 02 und EG-Richtlinie 91/689/EWG zu entsor-
gen. Es dürfen nur die vom Hersteller empfohlenen
Schmiermittel verwendet werden. Öle und Schmier-
stoffe dürfen nicht gemischt werden. Verwenden Sie
nur Originalteile des Herstellers
Ein
Probelauf
oder
eine
Maschine darf nur unter den allgemeinen Betriebsbe-
dingungen erfolgen!
Funktionsprüfung
der
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