DEUTSCH
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Garantiebedingungen
Dauer der Garantie
Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers
aus dem Kaufvertrag leisten wir folgende Teilegarantie ab
Kaufdatum:
•
2 Jahre auf die Antriebstechnik, Motor und
Motorsteuerung
•
2 Jahre auf Funk, Zubehör und Sonderanlagen
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die
Garantiezeit nicht. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungs-
arbeiten beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber
die laufende Garantiezeit.
Voraussetzungen
Der Garantieanspruch gilt nur in dem Land, in dem das Gerät
gekauft wurde. Die Ware muss auf dem von uns vorge-
gebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Der Garantie-
anspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand
selbst.
Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für Ihren Garantieanspruch.
Leistungen
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am
Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder
Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns,
nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen
mangelfreie zu ersetzen, nachzubessern oder durch einen
Minderwert zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser
Eigentum.
Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau,
Überprüfung entsprechender Teile sowie Forderungen nach
entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der
Garantie ausgeschlossen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch:
•
unsachgemäßen Einbau und Anschluss
•
unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
•
äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umwelt-
bedingungen
•
mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall, Stoß
•
fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
•
normale Abnutzung oder Wartungsmangel
•
Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
•
Verwenden von Teilen fremder Herkunft
•
Entfernen oder Unkenntliche machen des Typenschildes
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EG/EU-Konformitätserklärung /
Einbauerklärung
(im Sinne der EG/EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gemäß
Anhang II, Teil 1 A für die vollständige Maschine bzw. Teil 1 B
für den Einbau einer unvollständigen Maschine)
Für den Einbau dieses Garagentor-Antriebs durch den
Endnutzer ist nur die Kombination mit bestimmten und dafür
freigegebenen Tortypen zulässig. Diese Tortypen können Sie
der vollständigen EG/EU-Konformitätserklärung im
beigefügten Prüfbuch entnehmen.
Wenn dieser Garagentor-Antrieb aber nicht mit einem dafür
freigegebenen Tortyp kombiniert wird, so wird der Einbauer
selber zum Hersteller der vollständigen Maschine.
Hierbei darf der Einbau nur durch einen Montagefachbetrieb
erfolgen, da nur dieser die Kenntnisse der relevanten
Sicherheitsvorschriften, gültigen Richtlinien und Normen hat
sowie über die erforderlichen Prüf- und Messgeräte verfügt.
Die dafür vorgesehene Einbauerklärung finden Sie ebenfalls im
beigefügten Prüfbuch.
437784 B3 / 28-2021 / RE