1.12. Entleeren des Behälters zum Erhitzen von Wasser
Hinweis: Während des Entleerens des Behälters
(12) muss das Gerät stromlos sein.
1.13. Reinigung und Entkalkun des Heizkessels
Die Entkalkung des Heizkessels sollte regelmäßig
vorgenommen werden; es wird empfohlen, min-
destens alle 3 Monate zu entkalken.
• Entleeren Sie den Heizkessel, siehe Absatz 1.12;
• Setzen Sie den Deckel des Wasserablasses auf
und schrauben Sie ihn zu; Füllen Sie Wasser mit
einer Entkalkerlösung für Kaffeemaschinen ein
(verwenden Sie die Entkalkerlösung wie auf der
Produktverpackung beschrieben);
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X
X
Warnung! Der Behälter zum Erhitzen von Wasser
kann nur entleert werden, wenn das Gefäß leer
und das Gerät abgekühlt ist.
Das aus dem Behälter vergossene Wasser darf nie-
mals für Lebensmittelzwecke verwendet werden.
Zwecks Entleeren des Behälters ist entsprechend
der folgenden Anleitung zu verfahren:
• Den Stecker von der Steckdose trennen;
• Die Abtropfschale abnehmen, und zwar entspre-
chend der Beschreibung im Punkt 1.8;
• Die Abdeckung des Behälters zum Erhitzen von
Wasser (11) abnehmen;
• Stellen Sie das Gerät auf eine flache Ebene, wo-
bei der Behälter (12) auf die äußere Kante der
Fläche gerichtet ist, auf die das Gerät gestellt
wurde.;
• Das Gefäß (B) mit einem Volumeninhalt von mehr
als 3 Liter ist unter die Verschlusskappe des Ab-
lassventils zu stellen (X);
• Verwenden Sie eine Münze oder einen Inbus-
schlüssel, um die Verschlusskappe des Ablass-
ventils abzuschrauben (X). Man kann die Ver-
schlusskappe auch mit Hilfe des Deckels vom
Behälter zum Erhitzen des Wassers abschrau-
ben;
• Die Verschlusskappe des Ablassventils ist mit ei-
nem kräftigen Ruck abzuziehen und danach zu
warten, bis der Behälter zum Erhitzen des Was-
sers vollständig entleert wurde.
• Lassen Sie die Lösung so lange wirken, wie auf
der Verpackung angegeben;
• Leeren Sie den Heizkessel, siehe Absatz 1.12;
• Spülen Sie den Heizkessel ausgiebig, indem Sie
mehrmals klares Wasser in den Heizkessel ein-
füllen und dieses wieder ablassen, siehe Absatz
Inbetriebnahme und 1.12;
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