15 Entsorgung
15.1 Produkt
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt ge-
bracht werden, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Jeder Besitzer von Altgeräten ist verpflichtet, Altgeräte einer vom unsor-
tierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Endnutzer
sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Alt-
gerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfas-
sungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Conrad stellt Ihnen folgende kostenlose
Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung (weitere Informationen auf unserer Internet-
Seite):
in unseren Conrad-Filialen
in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von Herstellern und Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknah-
mesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät
ist der Endnutzer verantwortlich.
Beachten Sie, dass in Ländern außerhalb Deutschlands evtl. andere Pflichten für
die Altgeräte-Rückgabe und das Altgeräte-Recycling gelten.
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