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Sicherheitshinweise zu Automatik- und Alarm-Funktionen
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Bei Stromausfall an der Wetterstation kann die Steuerung die angeschlossenen An-
triebe nicht mehr ansteuern! Soll der volle Funktionsumfang auch bei ausgefallener
Netzversorgung gewährleistet sein, ist ein Notstromaggregat mit entsprechender
Umschaltung von Netz- auf Notbetrieb bauseits zu installieren.
Gespeicherte Einstellungen im Programm der Steuerung bleiben auch bei Stromaus-
fall erhalten. Nach Spannungswiederkehr befindet sich die Steuerung im Automatik-
Modus.
Bricht die Funkverbindung zwischen Bedienteil und Wetterstation ab (z. B. durch Funk-
Störung oder leere Batterien im Bedienteil), kann nicht mehr manuell eingegriffen wer-
den. Die Steuerung verbleibt im aktuellen Modus (manuell oder Automatik). Der Auto-
matik-Modus läuft bis zur Wiederkehr der Funkverbindung weiter wie eingestellt,
allerdings ohne Berücksichtigung der Innentemperatur. Auch bei eingestelltem manu-
ellen Modus bleiben die Wind- und Regenschutzfunktionen erhalten.
Sollen Reinigungs- oder Wartungsarbeiten in der Umgebung der Markise(n) oder
Jalousie(n) durchgeführt werden, ist die Steuerung (Wetterstation) durch Abschalten
der bauseitig installierten Sicherung spannungsfrei zu schalten und gegen Wiederein-
schalten zu sichern. Sie stellen dadurch sicher, dass die angeschlossenen Antriebe
nicht anlaufen können.
Bei einsetzendem Regen kann je nach Regenmenge und Außentemperatur eine ge-
wisse Zeit vergehen, bis von der Wetterstation Regen erkannt wird.
Bedenken Sie bitte auch, dass zum Beispiel bei Stromausfall und einsetzendem Re-
gen eine Außenmarkise nicht mehr automatisch eingefahren wird, wenn kein Not-
stromaggregat montiert ist.
Beachten Sie, dass die Schienen von Sonnenschutzeinrichtungen, die außen mon-
tiert sind, vereisen können. Wird die Markise oder Jalousie dann bewegt, können Be-
schattung und Antrieb schaden nehmen.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass sich keine Personen im Fahrbereich
von elektromotorisch bewegten Anlagenteilen befinden können (Quetschgefahr!).
Die entsprechenden Bauvorschriften sind einzuhalten.
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