Allgemeines
2.11
Trägergeräte / Hebezeuge
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Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand
befinden.
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Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
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Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges darf unter keinen Umständen
überschritten werden!
3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (FTZ-MAXI-50) ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Versetzen von sauberen, rechteckigen und an den
Greifflächen unverschmutzter marktüblicher Betonfertigteile; wie Trittstufen; Bordsteinen und dergleichen. In Verbindung
mit einem Hebezeug/Trägergerät wie z.B. Bagger oder Kräne.
Dieses Gerät ist serienmäßig mit folgenden Elementen
ausgerüstet:
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen.
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
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universell einstellbaren Greifbereich.
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Einhängebolzen für Anschlagmittel (Kranhaken, Schlupf etc.)
an Trägergerät/Hebezeug.
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Wechselautomatik zur vollständigen Umschaltung von „voll"
auf „leer".
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austauschbare Gummigreifbacken.
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