Wartung und Pflege
TSV
V2
8.4 Prüfungspflicht
●
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das
Gerät mindestens jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel
sofort beseitigt werden (
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Die dementsprechenden Bestimmungen der
Konformitätserklärung sind zu beachten!
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
siehe BGR 500).
Datum
Sachkundiger
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Diese Prüfplaketten können bei uns
bezogen werden.
(Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber
mit Jahreszahl).
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Wir empfehlen, nach durchgeführter
Prüfung und Mängelbeseitigung des
Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar
anzubringen.
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Firma