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Sicherheit; Begriffsdefinitionen; Definition Fachpersonal / Sachkundiger; Sicherheitshinweise - probst TSV Bedrijfshandleiding

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V2
4
Sicherheit

4.1 Begriffsdefinitionen

Greifbereich:
Greifgut (Greifgüter):
Öffnungsweite:
Eintauchtiefe:
Gerät:
Produktmaß:
Eigengewicht:
Tragfähigkeit:

4.2 Definition Fachpersonal / Sachkundiger

Installations, -Wartungs, - und Reparaturarbeiten an diesem Gerät darf nur von Fachpersonal oder
Sachkundigen durchgeführt werden!
Fachpersonal oder Sachkundige müssen für die folgenden Bereichen, soweit es
für dieses Gerät zutrifft, die notwendigen beruflichen Kenntnisse besitzen:

4.3 Sicherheitshinweise

Lebensgefahr!
Bezeichnet eine Gefahr. Wenn sie nicht gemieden wird, sind Tod und schwerste
Verletzungen die Folge.
Gefahr
Gefährliche Situation!
Bezeichnet eine gefährliche Situation. Wenn sie nicht gemieden wird, können
Verletzungen oder Sachschäden die Folge sein.
Achtung
Verbot!
Bezeichnet ein Verbot. Wenn es nicht eingehalten wird, sind Tod und schwerste
Verletzungen, oder Sachschäden die Folge.
Verbot
gibt die minimalen und maximalen Produktabmaße des Greifgutes an, welche
mit diesem Gerät greifbar sind.
ist das Produkt, welches gegriffen bzw. transportiert wird.
setzt sich aus dem Greifbereich und dem Einfahrmaß zusammen.
Greifbereich + Einfahrmaß = Öffnungsbereich
entspricht der maximalen Greifhöhe von Greifgütern, bedingt durch die Höhe der
Greifarme des Gerätes.
ist die Bezeichnung für das Greifgerät.
sind die Abmessungen des Greifgutes (z.B. Länge, Breite, Höhe eines
Produktes).
ist das Leergewicht (ohne Greifgut) des Gerätes.
gibt die höchstzulässige Belastung des Gerätes (Anheben von Greifgütern) an.
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für Mechanik
für Hydraulik
für Pneumatik
für Elektrik

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