Kühlschrank einbauen
Beachten Sie bei der Montage des Kühlschranks folgende Hinweise:
• Damit das Kältemittel ordnungsgemäß zirkulieren kann, darf der Kühlschrank
einen Neigungswinkel von 3° nicht überschreiten.
Stellen Sie hierzu das Fahrzeug waagerecht ab.
• Der Kühlschrank muss so eingebaut werden, dass er
– für Servicearbeiten gut zugänglich ist
– leicht aus- und eingebaut werden kann
– ohne großen Aufwand aus dem Fahrzeug entnommen werden kann
• Der Kühlschrank muss in eine Nische eingebaut werden, damit er bei Bewegung
des Fahrzeugs fest steht. Beachten Sie hierzu die Abmessungen in Abb. 1,
Seite 3
.
• In der Außenwand muss eine Belüftungsöffnung (Abb. 2 1, Seite 4) und eine
Entlüftungsöffnung (Abb. 2 2, Seite 4) mit Lüftungsgitter vorgesehen werden,
damit die entstehende Wärme gut nach außen abgegeben werden kann:
– Belüftungsöffnung: Lüftungsgitter möglichst bündig zum Boden der
Einbaunische.
– Entlüftungsöffnung: möglichst weit oberhalb des Kühlschranks.
– Der Abstand zwischen Belüftungsöffnung und Entlüftungsöffnung muss
mindestens 1250 mm betragen (Abb. 3, Seite 4).
• Sehen Sie oberhalb des Kühlschranks ein Wärmeleitblech vor (Abb. 3 1,
Seite 4), damit sich die Wärme nicht im Fahrzeug staut.
• Der Abstand zwischen Kühlschrank und Rückwand muss mindestens 15 mm aber
maximal 25 mm betragen.
• Ein Abstand von über 25 mm zwischen Kühlschrank und Rückwand führt zu
Leistungseinbußen und erhöhtem Energieverbrauch des Kühlschranks.
Verkleinern Sie den Hohlraum hinter dem Kühlschrank entsprechend, um eine
ausreichende Be- und Entlüftung herzustellen (Abb. 4, Seite 5). Nutzen Sie
hierzu z. B. ein Luftleitblech.
• Falls der Mindestabstand zwischen Belüftungsöffnung und Entlüftungsöffnung
nicht eingehalten werden kann, muss statt der Entlüftungsöffnung ein Dach-
entlüfter verbaut werden.
– Der Dachentlüfter sollte möglichst direkt über der Rückseite des Kühlschranks
angebracht werden. Nutzen Sie einen Luftkanal (Abb. 5 1, Seite 5), wenn
Sie den Dachentlüfter versetzt anbringen müssen, da sonst ein Wärmestau
entsteht.
– Der Abstand zwischen Belüftungsöffnung und Dachentlüfter muss
mindestens 1800 mm betragen (Abb. 5, Seite 5).
– Falls eine Dachklimaanlage vorhanden ist, muss der Abstand zwischen
Dachentlüfter (Abb. 6 1, Seite 6) und Luftauslass der Dachklimaanlage
(Abb. 6 2, Seite 6) mindestens 300 mm betragen.
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