1.2 Ort der Benutzung
* Benutzen Sie den Grill nur im Freien (draußen) und in einer gut belüfteten
Umgebung. Benutzen Sie den Grill niemals in Innenräumen oder in einem
(teilweise) geschlossenen Raum. Es bilden sich giftige Dämpfe, die zu schweren
Körperverletzungen und möglicherweise sogar zum Tod führen können.
* Ausschließlich für den Haushaltsgebrauch und ausschließlich für die Zubereitung
von Speisen bestimmt.
* Benutzen Sie den Grill niemals auf einer brennbaren oder entflammbaren Oberfläche.
* Benutzen Sie den Grill nur auf einer harten, geraden und stabilen Fläche, die das
Gewicht tragen kann.
* Halten Sie einen Abstand von mindestens 3 Metern zwischen dem Grill und allen
brennbaren oder entflammbaren Materialien (Holz, Kunststoff, Laub usw.) ein,
wenn der Grill in Gebrauch ist.
* Halten Sie den Grill immer von Benzin und/oder anderen brennbaren und/oder
entflammbaren Flüssigkeiten, brennbaren Gasen, entflammbaren Dämpfen oder
Bereichen fern, in denen Sie diese vermuten.
* Benutzen Sie den Grill niemals bei starkem Wind.
* Der Grill wird extrem heiß. Versuchen Sie niemals, ihn während oder kurz nach
dem Gebrauch zu bewegen.
1.3 Anzünden des Grills
Achtung!
Zum Anzünden oder Wiederanzünden keinen Spiritus oder Benzin verwenden!
Nur Anzündhilfen entsprechend EN 1860-3 verwenden!
* Verwenden Sie Feueranzünder oder eine Grillanzündflüssigkeit, um das Feuer
anzuzünden.
* Verwenden Sie nur Feueranzünder oder Grillanzündflüssigkeit, die den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und befolgen Sie stets die
Anweisungen des Herstellers.
* Vor dem ersten Garen auf dem Grill muss der Grill mindestens 30 Minuten aufgeheizt
und der Brennstoff mindestens 30 Minuten lang rotglühend gehalten werden.
* Der Deckel darf erst geschlossen werden, wenn die Holzkohle zu Asche geworden
ist/die Flüssigkeit abgebrannt ist. Ein zu frühes Schließen des Deckels kann dazu
führen, dass sich Rauch aus der brennbaren Flüssigkeit im Grill bildet. Wenn der
Deckel geöffnet wird, kann dies zu einem Aufflackern oder einer Explosion führen,
was zu Körperverletzungen und/oder Sachschäden führen kann.
46