Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produktes erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfalltrennung, diese
sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1-7: Kunststoffe
20-22: Papier und Pappe
80-98: Verbundstoffe.
Entsorgung des Elektrogeräts
Entnehmen Sie die Batterien/Akkus vor der Entsorgung
und entsorgen Sie diese getrennt (siehe Entsorgung der
Batterien). Dieses Produkt unterliegt der europäischen
Richtlinie 2012/19/EU. Das Symbol der durchgestrichenen
Abfalltonne bedeutet, dass das Produkt in der Europäischen
Union einer getrennten Müllsammlung zugeführt werden muss.
Gekennzeichnete Produkte dürfen nicht über den normalen
Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen an einer
Annahmestelle für das Recycling von elektrischen und
elektronischen Geräten abgegeben werden. Werfen Sie Ihr
Produkt, wenn es ausgedient hat, im Interesse der Umwelt nicht
in den Hausmüll, sondern führen Sie es einer fachgerechten
Entsorgung zu. Über Sammelstellen und deren Öffnungszeiten
können Sie sich bei Ihrer zuständigen Verwaltung informieren.
Beachten Sie die aktuell geltenden Vorschriften.
Entsorgung der Batterien
Defekte oder verbrauchte Batterien/Akkus müssen
gemäß Richtlinie 2006/66/EU und deren
Änderungen recycelt werden. Geben Sie Batterien/Akkus
und/oder das Produkt über die angebotenen
Sammeleinrichtungen zurück.
WARNUNG!
Batterien/Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt
werden. Sie können giftige Schwermetalle enthalten und
unterliegen der Sondermüllbehandlung. Mit der
Umweltschäden durch
falsche Entsorgung der
Batterien/Akkus!
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