Allgemeines
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Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät ist universell einsetzbar zum Greifen und Versetzen von sauberen und an den Greifflächen
unverschmutzten marktüblichen Betonfertigteilen; Trittstufen; Bordsteinen (auch Naturbordsteinen), sowie von
Kassler Bord (Bus- und Bahn-Profilstein) und dergleichen. Das Gerät wird in Verbindung mit einem
Hebezeug/Trägergerät wie z.B. Bagger oder Kran eingesetzt.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen! (➔
Kapitel „Sicherheit im Betrieb" und „Begriffsdefinitionen")
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten
Zusatzvorrichtungen gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche
dürfen nicht überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
•
das Transportieren von Menschen und Tieren.
•
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in
dieser Betriebsanleitung beschrieben sind.
•
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät, außer an den dafür vorgesehenen
Einhängeösen/-bolzen.
•
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei Abgleitgefahr besteht.
•
das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder Oberfläche (z.B. abmehlende, behandelte,
verschmutzte, angefrorene, beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur Verminderung des
Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt → Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine Reinigung der Greifbacken und
Oberfläche der Produkte im Bereich der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
•
das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die
Klemmkraft des Greifgerätes verformen oder brechen
können!
•
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare
Beschädigungen aufweisen oder durch ihr
Eigengewicht brechen können.
•
das Greifen und Transportieren von konischen und
runden Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht
(siehe Abbildung rechts).
•
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde
Abstandshalter" haben.
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