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Allgemeines; Bestimmungsgemäßer Einsatz - probst FTZ-UNI-15 Bedrijfshandleiding

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Beschikbare talen

Beschikbare talen

Allgemeines

3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät ist universell einsetzbar zum Greifen und Versetzen von sauberen und an den Greifflächen
unverschmutzten marktüblichen Betonfertigteilen; Trittstufen; Bordsteinen (auch Naturbordsteinen), sowie von
Kassler Bord (Bus- und Bahn-Profilstein) und dergleichen. Das Gerät wird in Verbindung mit einem
Hebezeug/Trägergerät wie z.B. Bagger oder Kran eingesetzt.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen! (➔
Kapitel „Sicherheit im Betrieb" und „Begriffsdefinitionen")
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten
Zusatzvorrichtungen gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche
dürfen nicht überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
das Transportieren von Menschen und Tieren.
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen, Gegenständen und Materialien, die nicht in
dieser Betriebsanleitung beschrieben sind.
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät, außer an den dafür vorgesehenen
Einhängeösen/-bolzen.
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei Abgleitgefahr besteht.
das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder Oberfläche (z.B. abmehlende, behandelte,
verschmutzte, angefrorene, beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur Verminderung des
Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt → Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine Reinigung der Greifbacken und
Oberfläche der Produkte im Bereich der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die
Klemmkraft des Greifgerätes verformen oder brechen
können!
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare
Beschädigungen aufweisen oder durch ihr
Eigengewicht brechen können.
das Greifen und Transportieren von konischen und
runden Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht
(siehe Abbildung rechts).
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde
Abstandshalter" haben.
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DE

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