Entsorgung
Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unentgelt
lich.
Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl bei Kauf im Geschäft als auch bei einer Liefe
rung an die Wohnadresse. Erfüllungsort der Rücknahmepflicht ist gleich dem Erfüllungsort der
Lieferung. Transportkosten dürfen für die zurückgenommenen Geräte nicht verrechnet
werden.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch
geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentli
chen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen
Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großge
räte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der
Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprech
enden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben,
ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kanten
längen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
WARNUNG!
Explosionsgefahr!
Bei lithiumhaltigen Altbatterien (Li = Lithium) besteht hohe Brandgefahr. Daher muss
auf die ordnungsgemäße Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien und -akkus besonderes
Augenmerk gelegt werden. Bei falscher Entsorgung kann es außerdem zu inneren und
äußeren Kurzschlüssen durch thermische Einwirkungen (Hitze) oder mechanische Beschädi
gungen kommen. Ein Kurzschluss kann zu einem Brand oder einer Explosion führen und
schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt haben.
Kleben Sie daher bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der Entsorgung die Pole ab, um
einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden.
Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, müssen vor der Entsorgung entfernt
und separat entsorgt werden. Batterien und Akkus bitte nur in entladenem Zustand abgeben!
Verwenden Sie, wenn möglich Akkus anstelle von Einwegbatterien.
72
DE/AT/CH