1.
Will der Kunde eine Batterie an einen Lieferanten zurücksenden, muss die Abholung der
Batterie vom Lieferanten organisiert werden. Schadhafte Batterien dürfen nicht mit der
Post oder anderen Kurierdiensten zurückgesendet werden.
2.
Wenn eine mutmaßlich defekte Batterie nach der Rücksendung an den Lieferanten ODER
an den Kunden Anzeichen von Stoßschäden, Verformungen, Blasenbildung, losen Teilen,
Flüssigkeitseintritt oder Auslaufen aufweist, darf auf keinen Fall eine Zustandsprüfung
durchgeführt werden. Sie ist als defekt zu betrachten, und es sind die unter Punkt 9
beschriebenen Verfahren zu befolgen.
3.
Wenn eine mutmaßlich defekte Batterie nach der Rücksendung an den Lieferanten ODER an
den Kunden keine Anzeichen von Stoßschäden, Verformungen, Blasenbildung, losen Teilen,
Flüssigkeitseintritt oder Auslaufen aufweist, so kann eine Zustandsprüfung durchgeführt
werden. Die Überprüfung muss mit einem von einer fachkundigen Person eingesetzten,
geeigneten Batterieprüfgerät erfolgen.
4.
Wenn Flüssigkeit in die Batterie eingedrungen ist, muss der Benutzer die Batterie sofort mit
den Polen nach unten aufrecht stellen.
5.
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Batterie schadhaft ist, so sind die unter
nachstehendem Punkt 9 beschriebenen Verfahren durchzuführen.
6.
Wird die Batterie bei der Prüfung als betriebsfähig eingestuft, kann unter Aufsicht ein
einzelner Ladezyklus mit dem geeigneten NUMATIC-Ladegerät versucht werden.
7.
Wird die Batterie bei diesem Ladezyklus richtig geladen, kann sie als intakt betrachtet
werden.
8.
Wird die Batterie bei diesem Ladezyklus nicht richtig geladen, ist sie als schadhaft anzusehen
und die unter nachstehendem Punkt 9 beschriebenen Verfahren sind durchzuführen.
Es dürfen auf keinen Fall weitere Ladeversuche unternommen werden. Schadhafte
Batterien dürfen auf keinen Fall in Innenräumen gelagert werden.
9.
Schadhafte Batterien sind in einem mit Salzwasser gefüllten Behälter in einem gut belüfteten
Bereich aufzubewahren. Dieser Behälter muss mindestens 25 Liter Salzwasser in einer
Konzentration von 15 g Kochsalz/Liter enthalten. Der Behälter muss mit einem verriegelten
Deckel verschlossen, jedoch nicht abgedichtet sein. Die Batterie muss mindestens 2 Wochen
lang vollständig unter Wasser (mindestens 100 mm unter der Wasseroberfl äche) aufbewahrt
werden. Nach Abschluss des Entladevorgangs ist das Wasser als Sondermüll zu entsorgen.
10. Die schadhafte entladene Batterie kann dann in einem verriegelten Batterieabfallbehälter
aufbewahrt werden. Dieser Behälter sollte aus Kunststoff oder mit Kunststoff beschichtet
sein und von Gebäuden entfernt abgestellt und mit geeigneten Warnschildern als
Batterieabfallbehälter gekennzeichnet sein.
11. Die Batterien sollten dann unter Einhaltung der Entsorgungsvorschriften des jeweiligen
Landes bei einer Abfallannahmestelle abgegeben werden.
12. Erschöpfte Akkus sind aus dem Gerät zu entfernen und sicher zu entsorgen.
Beispiel für einen Altbatteriebehälter, der in großem Abstand zu
1. SCHADHAFTE BATTERIEN
Gebäuden stehen sollte
DE