• Die Fernsteuerung ist nur für Geräte und Anlagen zulässig, bei denen eine Funk-
tionsstörung im Sender oder Empfänger keine Gefahr für Personen, Tiere oder
Sachen ergibt oder dieses Risiko durch andere Sicherheitseinrichtungen abge-
deckt ist.
• Der Betreiber genießt keinerlei Schutz vor Störungen durch andere Fernmelde-
anlagen und Endeinrichtungen (z. B. auch durch Funkanlagen, die ordnungsge-
mäß im gleichen Frequenzbereich betrieben werden).
• Funkempfänger nur mit vom Hersteller zugelassenen Geräten und Anlagen ver-
binden.
•
Achten Sie darauf, dass die Steuerung nicht im Bereich metalli-
scher Flächen oder magnetischer Felder installiert und betrie-
ben wird.
•
Funkanlagen, die auf der gleichen Frequenz senden, können zur
Störung des Empfangs führen.
•
Es ist zu beachten, dass die Reichweite des Funksignals durch
den Gesetzgeber und die baulichen Maßnahmen begrenzt ist.
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