DE
3. Gerät aufbewahren:
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stehend auf allen Rädern
■
an einem trockenen, abschließbaren und
frostgeschützten Platz
■
außerhalb der Reichweite von Kindern
11.2 Basisstation einlagern
Die Basisstation kann, muss aber nicht eingela-
gert werden. Durch die Einlagerung wird jedoch
eine vorzeitige Alterung wie z. B. Verblassen der
Farbe oder Korrosion der Ladekontakte vermie-
den.
Wenn die Basisstation im Freien verbleibt:
1. Netzteil vom Netz trennen und von der Basis-
station abstecken.
2. Kabel der Basisstation zusammenrollen.
3. Netzteil einlagern.
4. Ladekontakte mit Kontaktfett fetten.
Wenn die Basisstation eingelagert wird:
1. Alle oben genannten Arbeiten durchführen.
2. Basisstation vom Begrenzungskabel trennen.
3. Basisstation abbauen und Verschmutzungen
mit einem Handfeger und einem leicht feuch-
ten Tuch entfernen.
4. Basisstation aufbewahren:
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an einem trockenen, abschließbaren und
frostgeschützten Platz
■
außerhalb der Reichweite von Kindern
Wenn nur die Ladesäule eingelagert wird:
1. Netzteil vom Netz trennen und von der Basis-
station abstecken.
2. Basisstation vom Begrenzungskabel trennen.
3. Verschmutzungen mit einem Handfeger und
einem leicht feuchten Tuch entfernen.
4. Ladesäule abbauen:
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Beide Schrauben der Ladesäule (08/5)
herausdrehen.
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Ladesäule durch Kippen von der Basis-
station lösen.
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Steckverbindung der Kabel von Basissta-
tion und Ladesäule lösen.
■
Öffnung des Sockels (08/6) mit beiliegen-
der Winterabdeckung (08/7) verschlie-
ßen.
5. Basisstation aufbewahren:
■
an einem trockenen, abschließbaren und
frostgeschützten Platz
■
außerhalb der Reichweite von Kindern
28
11.3 Begrenzungskabel überwintern
Das Begrenzungskabel kann im Boden verblei-
ben und muss nicht entfernt werden.
1. Wenn die Basisstation eingelagert wurde: Die
Kabelenden mit Kontaktfett einfetten und mit
einem Klebeband umwickeln. Dadurch wer-
den die Kabelenden vor Korrosion geschützt.
12 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
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Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
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Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
■
Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
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Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
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Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Entsorgung
Robolinho 700/1200/2000