des Auf- und Absteigens kann sich der Benutzer frei bewegen. Durch
die integrierte Feder wird das Verbindungsmittel aus Stahlseil (HSG
PRO 5/10/15) / PES Gurtband (HSG W102) selbstständig in das
Gerät eingezogen.
Im Falle eines Absturzes blockiert das Gerät, sobald die Fall-
geschwindigkeit ca. 1,5m/s erreicht. Die bei einem Sturz auftretende
Kraft wird dabei auf einen maximalen Fangstoß von 6 kN reduziert.
Nach einem Sturz ist das HSG der Benutzung zu entziehen und von
einer sachkundigen Person zu überprüfen. Bei einem negativen
Prüfergebnis muss es umgehend aus dem Verkehr gezogen und
ensorgt werden!
Über Schüttgut oder ähnliche Stoffe, in denen man versinken kann,
dürfen HSG's nicht eingesetzt werden. Die erforderliche Blockier-
geschwindigkeit wird in einem solchen Fall nicht erreicht und das
Versinken kann nicht gestoppt werden. (Abb. 5.14)
Ein HSG kann an der Anschlagseite (1) mittels Karabiner EN 362
oder mittels Karabiner EN 362 und Verbindungsmittel EN 354, mit
einer Mindestbruchlast 22kN, an einem geeigneten Anschlagpunkt
(min. 12kN) angeschlagen werden. Die Gehäuse (Abb. 1, Pos. 2)
dürfen nicht auf Kanten aufliegen. Das ausziehbare Verbindungsmittel
(Abb. 1, Pos. 3) aus Stahlseil/ Gurtband darf in der
Bewegungsrichtung nicht behindert werden und sollte keinesfalls über
Kanten oder Umlenkungen geführt werden, um eine Schlaffseilbildung
zu vermeiden (5.10).
Achtung: Um den Anschlagpunkt zu verlängern, niemals
dämpfende oder andere für eine Verformung ausgelegte
Komponenten verwenden, die nicht gemeinsam mit dem HSG geprüft
wurden. Dies könnte die Blockierfunktion des Gerätes außer Kraft
setzen!
2.1) Produktkennzeichnung
1. Hersteller inkl. Anschrift
2. max. Länge
3. Anleitung beachten
4. Relevante Normen + Ausgabejahr
5. Artikelbezeichnung
6. CE Kennzeichnung der überwachenden Stelle
7. Hersteller
8. QR-Code (Geräteinformationen)
9. Monat und Jahr der Herstellung
10. Interner Barcode
11. Artikelnummer
12. Seriennummer
13. Kante nicht zulässig
13a. Kennzeichnung „Anwendung horizontal", min./max Nennlast,
Kante zulässig
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