Einweg-Behälter aus Kunststoff müssen die unter "Hinweise
►
zum Mikrowellenkochgeschirr" aufgeführten Eigenschaften
aufweisen.
Zur Reduzierung der Brandgefahr im Ofeninnenraum:
►
a) Beim Erhitzen von Speisen in Plastik- oder
►
Papierbehältnissen muss das Gerät wegen der bestehenden
Entzündungsgefahr beaufsichtigt werden.
b) Drahtverschlüsse von Papier- oder Plastikbeuteln sind vor
►
dem Erhitzen zu entfernen.
c) Wenn Rauch abgegeben wird, ist das Gerät abzuschalten
►
oder der Stecker zu ziehen und die Tür geschlossen zu
halten, um eventuell auftretende Flammen zu ersticken.
d) Nichts im Ofeninnenraum aufbewahren. Wenn das Gerät
►
nicht benutzt wird, darf es nicht zum Aufbewahren von
Papiergegenständen, Kochgerätschaften oder
Nahrungsmitteln verwendet werden.
Das Mikrowellen Gerät ist ausschließlich für das Erhitzen von
►
Speisen und Getränken bestimmt. Das Trocknen von Speisen
oder Kleidung und das Erhitzen von Wärmekissen,
Hausschuhen, Schwämmen, feuchten Tüchern oder
ähnlichem birgt das Risiko von Verletzungen, Entzündungen
oder Feuer.
Entfernen Sie grundsätzlich entstandene Fettrückstände
►
im Gerät, da diese sich ansonsten entzünden könnten.
2.3.4 Explosionsgefahr
Bei nicht sachgemäßer Verwendung des Gerätes besteht
Explosionsgefahr durch entstehenden Überdruck.
Beachten Sie die folgenden Sicherheitshinweise um die
Explosionsgefahr zu vermeiden:
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