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sind Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von mindestens 400 m
für Elektro-
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und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m
.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten. Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe
eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben.
Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung
bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und
Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm
besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags
bezüglich einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon
können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines
Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte
25 cm nicht überschreiten.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu
ergreifen. In Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung
ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung
funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsorgung und entsorgen Sie
diese getrennt (siehe Entsorgung der Batterien).
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Defekte oder
verbrauchte Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EU und deren
Änderungen recycelt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien
und Akkus, egal, ob sie Schadstoffe, wie:
Cd = Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium enthalten oder nicht, bei
einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben,
damit sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen wie z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden
können. Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
WARNUNG! Umweltschäden durch
falsche Entsorgung der Batterien/
Akkus!
Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei sind giftig
und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. Schwermetalle
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