Entsorgung
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den Sammel
stellen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw.
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich.
Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer LIDL-Filiale zurück.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für
Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer Gesamtver
kaufsfläche von mindestens 800 m2, sofern sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler
mit einer Lagerfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte oder einer
Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m2. Generell haben Vertreiber die Pflicht, die
unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentli
chen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer unentgeltli
chen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und
Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen.
Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis
zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die
Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen. In
Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer Lebensdauer durch
Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte
anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsorgung und entsorgen Sie diese
getrennt (siehe Entsorgung der Batterien).
WARNUNG!
Explosionsgefahr!
Bei lithiumhaltigen Altbatterien (Li = Lithium) besteht hohe Brandgefahr. Daher muss
auf die ordnungsgemäße Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien und -akkus besonderes
Augenmerk gelegt werden. Bei falscher Entsorgung kann es außerdem zu inneren und
äußeren Kurzschlüssen durch thermische Einwirkungen (Hitze) oder mechanische Beschädi
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DE/AT/CH