4. Verpackung, Transport und Lagerung
4.1. Anlieferung
Nach Eingang ist die Sendung sofort auf Schäden und Voll-
ständigkeit zu überprüfen. Bei eventuellen Mängeln muss
noch am Eingangstag das Transportunternehmen bzw. der
Hersteller verständigt werden, da sonst keine Ansprüche
mehr geltend gemacht werden können. Eventuelle Schä-
den müssen auf dem Liefer- oder Frachtschein vermerkt
werden.
4.2. Transport
Die Hebeanlage beim Transport nicht werfen oder
stürzen.
Stellen Sie sicher, dass die Hebeanlage nicht mit schar-
fen Kanten in Kontakt kommt. Schützen Sie die Hebean-
lage vor schweren Schlägen. Die Produkte werden vom
Hersteller bzw. vom Zulieferer in einer geeigneten Ver-
packung geliefert. Diese schließt normalerweise eine
Beschädigung bei Transport und Lagerung aus. Bei häu-
figem Standortwechsel sollten Sie die Verpackung zur
Wiederverwendung gut aufbewahren.
4.3. Lagerung
Neu gelieferte Produkte sind so aufbereitet, dass diese
1 Jahr gelagert werden können. Bei Zwischenlagerungen
ist das Produkt vor dem Einlagern gründlich zu reinigen!
Folgendes ist für die Einlagerung zu beachten:
•
Produkt sicher auf einem festen Untergrund stellen
und gegen Umfallen sichern.
•
Es ist außerdem darauf zu achten, dass das Gerät in
trockenen Räumen gelagert wird.
•
Bei Produkten mit Saug- und/oder Druckanschluss
sind diese fest zu verschließen, um Verunreinigungen
zu verhindern.
•
Bei längerer Lagerung ist der Schacht gegen Feuch-
tigkeit, Sonneneinstrahlung, Wärme oder Frost zu
schützen.
Wenn Sie diese Regeln beachten, kann Ihr Produkt über
einen längeren Zeitraum eingelagert werden. Beachten
Sie aber, dass die Elastomerteile und die Beschichtungen
einer natürlichen Versprödung unterliegen.
4.4. Rücklieferung
Produkte, die ins Werk zurück geliefert werden,
müssen sauber und korrekt verpackt sein. Sauber heißt,
dass das Produkt von Verunreinigungen gesäubert und
bei Verwendung in gesundheitsgefährdenden Medien
dekontaminiert wurde. Die Verpackung muss das Produkt
vor Beschädigungen schützen. Halten Sie vor der Rücklie-
ferung bitte Rücksprache mit dem Hersteller.
08 | DEUTSCH
5. Aufstellung und Inbetriebnahme
5.1. Allgemein
Um Schäden an der Hebeanlage während der Aufstellung
und im Betrieb zu vermeiden sind folgende Punkte zu be-
achten:
•
Die Aufstellungsarbeiten sind von qualifiziertem Per-
sonal unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen
durchzuführen.
•
Vor der Aufstellung ist die Hebeanlage auf eventuelle
Schäden zu untersuchen.
•
Schützen Sie die Pumpe vor Frost.
•
Die Stromleitungen der Pumpe müssen so verlegt
sein, dass ein gefahrloser Betrieb und eine einfache
Montage/Demontage gegeben sind.
•
Ein Trockenlauf ist strengstens untersagt.
5.2. Einbau
Folgeschäden z.B. durch Überflutung von Räumen bei
Störungen an der Pumpe hat der Betreiber durch geeigne-
te Maßnahmen (z.B. Installation von Alarmanlage, Reser-
vepumpe o.ä.) auszuschließen.
Die Hebeanlage ist so zu installieren, dass der Deckel ge-
öffnet werden kann. Achten Sie darauf, dass genügend
Freiraum zwischen den vertikalen/horizontalen Zuläufen
und vorhandenen Wänden besteht.
Nach Norm müssen Abwasserhebeanlagen, welche unter
der Rückstaueben des Entwässerungskanals liegen, über
eine geeignete Rohrschleife von mind. 180 mm an die An-
lage angeschlossen sein. Siehe Installationsbeispiele!