Sicherheitshinweise
Was tun bei Gasgeruch?
– Alle offenen Flammen löschen
– Fenster und Türe öffnen
– Alle Schnellschlussventile und Gasflaschen
schließen
– Nicht rauchen
– Keine elektrischen Schalter betätigen
– Gesamte Gasanlage von einem Fachmann
prüfen lassen!
Sichere Betriebsumgebung
– Das Gerät nur mit entsprechenden Bedien-
teilen und Zubehör von Truma betreiben.
– Vergiftungsgefahr durch Abgase! Die Abgase
der Heizung können in geschlossenen Räu-
men (wie z. B. Garagen, Werkstätten) zu Ver-
giftungen führen. Wenn das Freizeitfahrzeug
in geschlossenen Räumen geparkt wird:
– Brennstoffzufuhr zur Heizung absperren
– Zeitschaltuhr deaktivieren
– Heizung am Bedienteil ausschalten
– Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt un-
terhalb eines zu öffnenden Fensters platziert
wurde, muss das Gerät mit einer selbsttätigen
Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
– Keinesfalls wärmeempfindlichen Gegenstän-
de (z. B. Spraydosen) oder brennbare Materi-
alien / Flüssigkeiten im Einbauraum des Ge-
räts verstauen, da es hier unter Umständen
zu erhöhten Temperaturen kommen kann.
– Den Bereich vor den Warmluftauslässen frei
von brennbaren Materialien halten. Keines-
falls die Warmluftauslässe blockieren.
– Damit es zu keiner Überhitzung des Geräts
kommt müssen die Öffnungen für Umluft-
ansaugung, zum Einbauraum und der Raum
um das Gerät frei von Hindernissen sein.
– Der Kamin für Abgasführung und Verbren-
nungsluftzufuhr muss immer frei von Ver-
schmutzungen gehalten werden (Schnee-
matsch, Eis, Laub etc.).
– Gefahr durch heiße Oberflächen und Abgas.
Den Bereich um den Wandkamin nicht be-
rühren und keine Gegenstände gegen den
Wandkamin oder das Fahrzeug lehnen.
Pflichten des Betreibers / Fahrzeughalters
– Der Betreiber ist für das in den Boiler der
Combi gefüllte Wasser und dessen Qualität
verantwortlich.
– Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich,
dass die Bedienung des Geräts ordnungsge-
mäß erfolgen kann.
– Der beiliegende gelbe Aufkleber mit den
Warnhinweisen muss durch den Einbauer
bzw. Fahrzeughalter an einer für jeden
Benutzer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug
(z. B. an der Kleiderschranktür) angebracht
werden. Fehlende Aufkleber können bei
Truma angefordert werden.
– Flüssiggasanlagen müssen den technischen
und administrativen Bestimmungen des je-
weiligen Verwendungslandes entsprechen (in
Europa z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Nationa-
le Vorschriften und Regelungen (in Deutsch-
land z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 607 für
Fahrzeuge) müssen beachtet werden.
– Der Fahrzeughalter muss die Prüfung der
Gasanlage (in Deutschland alle 2 Jahre)
durch einen Flüssiggas-Sachkundigen ( DVFG,
TÜV, DEKRA) veranlassen. Sie ist auf der ent-
sprechenden Prüfbescheinigung (G 607) zu
bestätigen.
– Druckregelgeräte und Schlauchleitungen
müssen spätestens 10 Jahre (bei gewerbli-
cher Nutzung 8 Jahre) nach Herstellungsda-
tum gegen neue ausgewechselt werden.
– Schlauchleitungen regelmäßig prüfen und
bei Brüchigkeit erneuern lassen.
– Wenn das Gerät nicht betrieben wird, Wasser-
inhalt bei Frostgefahr unbedingt entleeren.
Kein Garantieanspruch für Frostschäden.
Sicherer Betrieb
– Für den Betrieb von Gasdruck-Regelanlagen,
Gasgeräten bzw. Gasanlagen, ist die Verwen-
dung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird
zwingend vorgeschrieben. Gasflaschen aus
denen Gas aus der Flüssigphase entnommen
wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb
verboten, da sie zur Beschädigung der Gas-
anlage führen.
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