DE
7
WARTUNG
7.1
Vorschriften
Für eine sichere, effiziente und regelmäßige Funktion des Geräts
sieht die geltende Gesetzgebung vor, dass der Verantwortliche für die
Anlage einen qualifizierten Techniker beauftragt, die Wartung regel-
mäßig mindestens JÄHRLICH oder gemäß besonderer gesetzlicher
zu warten.
Vorgaben
m
HINWEIS
– Die nachstehend beschriebenen Arbeiten dürfen
AUSSCHLIESSLICH von entsprechend qualifiziertem
Fachpersonal durchgeführt werden; dabei besteht die
PFLICHT zum Tragen
Schutzausrüstung.
– Stellen Sie sicher, dass die Bauteile oder Leitungen der
Anlage nicht heiß sind (Verbrennungsgefahr).
m
HINWEIS
Bevor mit den nachstehend beschriebenen Arbeiten be-
gonnen wird::
– den Hauptschalter der Anlage auf „OFF" (aus) stellen
– Gashahn schließen
– Achtgeben, eventuelle heiße Bauteile im Inneren des
Gerätes nicht zu berühren
– Beim Austausch von Bestandteilen, NUR Originalersatz-
teile verwenden.
OFF
7.2
Äußere Reinigung
7.2.1
Reinigung der Verkleidung
Für die Reinigung der Verkleidung einen Lappen verwenden, der mit
Wasser und Seife oder, bei hartnäckigen Flecken, Wasser und Alkohol
oder einem Spezialprodukt angefeuchtet wurde.
Nach erfolgter Reinigung muss das Gerät getrocknet werden.
d
VERBOT
Scheuermittel zu verwenden.
angemessener persönlicher
Abb. 33
7.3
Innere Reinigung
7.3.1
Reinigen des Brenners
Zur Reinigung des Brenners:
– Die Anschlüsse des Ventilators, des Gasventils, der Elektroden und
des Flammendetektorfühlers trennen
– Die Elektrodengruppe und den Flammendetektorfühler vorsichtig
entfernen
– Das Drei-Wege-Ventil (1) aus der Gasleitung schrauben
– Die vier Befestigungsschrauben (2) entfernen und die Ventila-
tor-Gasventil-Einheit (3) vom Kesselgehäuse entfernen, dabei dar-
auf achten, dass die Dichtung (4) nicht beschädigt wird
– Den Brenner (5) vorsichtig herausnehmen und mit Pressluft oder
einer weichen Bürste reinigen, um mögliche Verunreinigungen zu
entfernen
5
4
Nach der Reinigung wieder alle Bestandteile montieren und wo not-
wendig neue Dichtungen einlegen. Falls elektrische Verbindungen
unterbrochen wurden, diese anhand der in diesem Handbuch abge-
druckten Schemen wieder verbinden.
m
HINWEIS
Eine Gasdichteprüfung wie in der Norm vorgesehen, ist
verpflichtend durchzuführen.
3
1
2
Abb. 34
107