Garantiebestimmungen
Die empasa GmbH gewährt Ihnen als Verbraucher in Deutsch-
land, Österreich, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich
und Belgien eine Garantie von zwei (2) Jahren auf Motor und
Funktionalität Ihres Sonnenschutzrollos, beginnend mit Rech-
nungsdatum. Unberührt davon bestehen Ihre gesetzlichen Ge-
währleistungsrechte der Nacherfüllung, der Rücktritt oder die
Minderung sowie Schadensersatz (§ 437 BGB). Unsere Garantie
erstreckt sich auf Material- oder Fabrikationsfehler hervorgeru-
fene Sachmängel in der Funktionalität des Sonnenschutzrollos.
Im Falle eines Garantieanspruchs kontaktieren Sie uns bitte vor-
ab über unser Kontaktformular oder per Email.
Bitte teilen Sie hierbei, am besten durch beigefügte Bilder mit,
wann der Fehler auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist. Unser
Service- Team wird Ihnen im Falle des Vorliegens eines Mate-
rials- oder Herstellungsfehlers entweder Ersatz in Form von Tei-
len oder eines neuen Sonnenschutzrollos liefern oder eine Gut-
schrift anbieten.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine un-
sachgemäße Handhabung oder Überbeanspruchung des Pro-
dukts durch falschen Einbau/Installation bzw. Nichtbeachtung
der Montage-/Bedienungsanleitung zurückzuführen sind. Eben-
so ist der Verschleiß, äußere Einwirkungen / Witterung bzw. Ver-
wendung nicht geeigneter Zubehörteile nicht von der Garantie
umfasst.
Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche oder auch
Änderungen unternommen wurden oder die nicht mehr im zu-
sammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen
der Garantie behandelt werden.
Bei eingebautem Motor oder Elektronik, können Schäden die
durch unzulässige Überspannung, z.B. Blitzeinschlag oder Ver-
änderung an Kabeln, Steckern bzw. elektronischen Teilen, sowie
Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen oder
sonstige Funkstörungen auch nicht im Rahmen der Garantie be-
handelt werden.
Sofern ein Garantiefall vorliegt und wir den Austausch vorneh-
men, beginnt die Garantiezeit ab dem Moment des Erhalts der
ersatzgelieferten Ware nicht neu zu laufen. Die Garantiezeit en-
det also, unabhängig von etwaigen Garantiefällen, stets mit Ab-
lauf der zwei (2) Jahre, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.
Falls kein Garantiefall vorliegt, behalten wir uns vor, die tatsäch-
lich entstandenen Kosten zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und
solange Sie sich bei Mängelansprüchen neben der Garantie auf
Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht (gesetzliche
Sachmangelhaftungsansprüche verjähren gemäß § 438 I Nr.3
BGB in 2 Jahren) berufen können. In diesem Fall behalten wir uns
jedoch vor, den uns entstandenen Aufwand im Wege des Scha-
densersatzes geltend zu machen, wenn wir für den Mangel nicht
verantwortlich sind und Sie bei der im Rahmen Ihrer Möglichkei-
ten gebotenen Überprüfung hätten feststellen können, dass Sie
selbst für die Ursachen des Mangels verantwortlich sind.
V2/2024_E9810
Service
Für alle Fragen rund um das Sonnenschutzrollo steht Ihnen
unser Support unter support@empasa.de zur Verfügung.
Eine Leistungserklärung und EU-Konformitätserklärung für
unser, unter den Technischen Daten auf Seite 11 angegebenes
Sonnenschutzrollo, kann unter www.empasa.de/LE herunter
geladen werden.
Web:
www.empasa.de
empasa GmbH
Werner-von-Siemens-Straße 13
91522 Ansbach
GERMANY
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nur mit Genehmigung der:
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91522 Ansbach
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2024
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Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
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