oder Stadtverwaltung.
Gemäß der europäischen Richtlinie
2012/19/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte und der Umsetzung in nationales
Recht müssen verbrauchte Elektrogeräte
getrennt gesammelt und einer umweltge-
rechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausge-
dient hat, im Interesse des Umweltschutzes
nicht in den Hausmüll, sondern führen Sie
es einer fachgerechten Entsorgung zu.
52 DE/AT/CH
Möglichkeiten zur Entsorgung
des ausgedienten Produkts er-
fahren Sie bei Ihrer Gemeinde-
Werfen Sie Elektrogeräte
nicht in den Hausmüll!