Wichtiger hinweis für die korrekte Entsorgung des Produkts in
Bereinstimmung mit der Egrichtlinie 2012/19/EG.
Am Ende seiner Nutzzeit darf das Produkt NICHT zusammen mit dem
Siedlungsabfall beseitigt werden. Es kann zu den eigens von den städtischen
Behörden eingerichteten Sammelstellen oder zu den Fachhändlern, die einen
Rücknahmeservice anbieten, gebracht werden. Die getrennte Entsorgung
eines Haushaltsgerätes vermeidet mögliche negative Auswirkungen auf die
Umwelt und die menschliche Gesundheit, die durch eine
nicht vorschriftsmäßige Entsorgung bedingt sind. Zudem
ermöglicht wird die Wiederverwertung der Materialien,
aus denen sich das Gerät zusammensetzt, was wiederum
eine bedeutende Einsparung an Energie und Ressourcen
mit sich bringt. Zur Erinnerung an die Verpflichtung, die
Elektrohaushaltsgeräte getrennt zu beseitigen, ist das
Produkt mit einer Mülltonne, die durchgestrichen ist,
gekennzeichnet.
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