Gewährleistung
Entsprechend
unserer
allgemeinen
Lieferbedingungen
gilt
im
Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen eine Gewährleistungsfrist für
Sachmängel
von
12
Monaten.
(Nachweis
durch
Rechnung
oder
Lieferschein). Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder
unsachgemäße
Behandlung
zurückzuführen
sind,
bleiben
davon
ausgeschlossen.
Schäden, die
durch
Material-
oder
Herstellfehler
entstanden sind, werden unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatzlieferung
beseitigt. Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn das Gerät
unzerlegt an den Lieferer oder eine Eibenstock-Vertragswerkstatt gesandt
wird.
Konformitätserklärung
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das unter „Technische
Daten" beschriebene Produkt mit folgenden Normen oder normativen
Dokumenten übereinstimmt:
EN 60 745
gemäß der Bestimmungen 2011/65/EU, 2014/30/EU, 2006/42/EG
Technische Unterlagen (2006/42/EG) bei:
Elektrowerkzeuge GmbH Eibenstock
Auersbergstraße 10
D – 08309 Eibenstock
Lothar Lässig
Frank Markert
General Manager
Head of Engineering
03.05.2018
Änderungen vorbehalten.
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