5 Betriebshinweise
Beachten Sie die Bestimmungen im Abschnitt 2
„Sicherheitshinweise" auf Seite 5, insbesondere:
Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt an das Tischgestell.
Kinder können die Gefahren des Tischgestells nicht
einschätzen. Es besteht die Gefahr von schweren Verletzungen
mit Todesfolge. Überschreiten Sie nicht die maximale zeitliche
Verzögerung des Gestells.
Achten Sie auch auf Kollisionsfreiheit, wenn sich Gegenstände
– z. B. EDV-Geräte – auf dem Tisch befinden.
5.1 Fehlfunktionen
Entfernen Sie sich umgehend aus der unmittelbaren
Umgebung des Gestells, wenn dieses sich ohne Bedienung
bewegen sollte. Versuchen Sie auf keinen Fall, das Tischgestell
zu verwenden. Lassen Sie das Tischgestell durch einen
Fachbetrieb reparieren.
Nehmen Sie das Tischgestell erst wieder nach erfolgter
Reparatur in Betrieb. Nehmen Sie das Tischgestell sofort
außer Betrieb, wenn ungewöhnliche Vorkommnisse
(Geräusche, Qualm, Rauch usw.) am Tischgestell entstehen
sollten.Lassen Sie das Tischgestell durch einen Fachbetrieb
reparieren. Nehmen Sie das Tischgestell erst wieder nach
erfolgter Reparatur in Betrieb.
Stellen Sie die Verwendung des Tischgestells umgehend ein,
wenn die Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Schlüsselschalter,
Endschalter) nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten.
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