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Akku entnehmen/
einsetzen
1. Zum Herausnehmen des Akkus (4) aus
dem Gerät drücken Sie die Entriege-
lungstaste (5) am Akku und ziehen den
Akku heraus.
2. Zum Einsetzen des Akkus (4) schieben
Sie den Akku entlang der Führungsschie-
ne in das Gerät. Er rastet hörbar ein.
Ein- und Ausschalten
Gerät einschalten:
Drücken Sie kurz den transparenten Ein-/
Ausschalter (1).
Das LED Arbeitslicht (6) leuchtet nun dau-
erhaft.
LED-Arbeitslicht ausschalten:
Das Gerät ist eingeschaltet, das LED-Arbeits-
licht leuchtet dauerhaft. Zum Ausschalten
des LED-Arbeitslichts halten Sie nun den
transparenten Ein-/Ausschalter für mehrere
Sekunden gedrückt. Das LED-Arbeitslicht
schaltet ab, das Gerät läuft weiter.
Zum alleinigen Abschalten des LED-
Arbeitslichts bitte darauf achten
den Ein-/Ausschalter wirklich
mehrere Sekunden gedrückt zu
halten. Ein zu kurzes Drücken schal-
tet das komplette Gerät aus.
Gerät ausschalten:
Drücken Sie kurz den transparenten Ein-/
Ausschalter (1).
Stellen Sie die Akku-Heißkle-
bepistole auf den eingescho-
benen Akku bis das Gerät
vollständig abgekühlt ist. Die
heiße Düse kann Schaden
anrichten und/oder Verbren-
nungen verursachen.
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Das Gerät verfügt über eine auto-
matische Abschaltung bei Nichtge-
brauch. Es schaltet nach 30 Minu-
ten selbständig ab.
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Arbeitstemperatur
Nach dem Einschalten heizt sich das Gerät
auf. Der transparente Ein-/Ausschalter (1)
leuchtet auf:
Ein-/Ausschalter (1) leuchtet rot
= das Gerät heizt auf
Ein-/Ausschalter (1) leuchtet grün
= Arbeitstemperatur erreicht (ca. 140°C)
Das Gerät braucht ca. 60 Sekunden
Heizvorgang bis es die Arbeits-
temperatur erreicht.
Arbeiten mit dem Gerät
Klebestellen vorbereiten
Verwenden Sie keine brennbaren
Lösungsmittel zum Reinigen der
Klebestellen.
•
Reinigen Sie die Klebestellen! Diese
müssen sauber, trocken und fettfrei sein.
•
Rauen Sie glatte Oberflächen vor dem
Klebevorgang an.
•
Wärmen Sie schnell abkühlende Mate-
rialen wie z.B. Stahl vor dem Kleben et-
was an. Der Kleber haftet dann besser.
•
Die Umgebungstemperatur und die zu
klebenden Materialien dürfen nicht
kälter als + 5 °C und nicht wärmer als
+ 50 °C sein.