Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen
Materialien, die Sie über die örtlichen
Recyclingstellen entsorgen können.
Beachten Sie die Kennzeichnung
der Verpackungsmaterialien bei
der Abfalltrennung, diese sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung: 1–7: Kunststoffe/20–22:
Papier und Pappe/80–98:
Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es
ausgedient hat, im Interesse des
Umweltschutzes nicht in den Hausmüll,
sondern führen Sie es einer
fachgerechten Entsorgung zu. Über
Sammelstellen und deren
Öffnungszeiten können Sie sich bei Ihrer
zuständigen Verwaltung informieren.
72 DE/AT/CH
Garantie
Das Produkt wurde nach strengen
Qualitätsrichtlinien hergestellt und vor der
Auslieferung sorgfältig geprüft. Im Falle von
Material- oder Herstellungsfehlern haben
Sie gegenüber dem Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte. Ihre gesetzlichen Rechte
werden in keiner Weise durch unsere unten
aufgeführte Garantie eingeschränkt.
Die Garantie für dieses Produkt beträgt 3 Jahre
ab Kaufdatum. Die Garantiezeit beginnt mit dem
Kaufdatum. Bewahren Sie den Originalkaufbeleg
an einem sicheren Ort auf, da dieses Dokument
als Nachweis des Kaufs erforderlich ist.
Alle Schäden oder Mängel, die bereits zum
Zeitpunkt des Kaufs vorhanden sind, müssen
unverzüglich nach dem Auspacken des Produkts
gemeldet werden.
Sollte das Produkt innerhalb von 3 Jahren ab
Kaufdatum einen Material- oder Herstellungsfehler
aufweisen, werden wir es – nach unserer Wahl
– kostenlos für Sie reparieren oder ersetzen.
Die Garantiezeit verlängert sich durch einen
stattgegebenen Gewährleistungsanspruch nicht.
Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile.
Diese Garantie erlischt, wenn das Produkt
beschädigt oder unsachgemäß verwendet oder
gewartet wurde.
Die Garantie deckt Material- und
Herstellungsfehler ab. Diese Garantie
erstreckt sich weder auf Produktteile, die
normalem Verschleiß unterliegen, und somit als
Verschleißteile gelten (z. B. Batterien, Akkus,
Schläuche, Farbpatronen), noch auf Schäden an
zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter oder Teile aus
Glas.