Deutsch
wesentlichen Verschlechterung des
Gesundheitszustandes oder zum Tod
führen können, sind dem Hersteller und
der zuständigen Behörde des Mitglieds-
staates zu melden. Schwerwiegende
Vorkommnisse sind im Artikel 2 Nr. 65
der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
definiert Die Rückverfolgbarkeit des
Produktes ist mit dem UDI Code
gewährleistet.