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Hinweise zur Entsorgung
Hinweise zur Entsorgung
• Verpackung
Die Verpackung schützt den Staubsauger vor Beschädigung auf dem Transportweg. Sie besteht aus
umweltfreundlichen Materialien und ist deshalb recyclebar. Entsorgen Sie nicht mehr benötigtes Verpa-
ckungsmaterial bitte umweltgerecht.
• Entsorgung Reinigungsmittel
Zur Entsorgung von Reinigungsmitteln, Reinigungsmittelresten oder von mit Reinigungsmitteln versetztem
Schmutzwasser im Schmutzwasserbehälter siehe Produktdatenblatt des Reinigungsmittelherstellers.
Entsorgung von Elektro- und Elektroaltgeräten
Ihr Beitrag zum Umweltschutz – Elektroaltgeräte auf keinen Fall im Hausmüll entsorgen!
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – Gesetz über das Inverkehrbrin-
gen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgerä-
ten – haben die Besitzer von Altgeräten die Pflicht, Elektro- bzw. Elektronikaltgeräte einer
vom Hausmüll getrennten Entsorgung zuzuführen. Hierfür befindet sich das Symbol der durchgestrichenen
Mülltonne als eindeutige Kennzeichnung auf den Elektro- bzw. Elektronikgeräten. Es besagt, dass das
gekennzeichnete Gerät am Ende seiner Lebensdauer für die fachgerechte, umwelt- und ressourcenschonende
Entsorgung über spezielle Sammel- und Rückgabesysteme gesammelt werden muss. Zur Rückgabe stehen in
Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen in Handel und Kommunen zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von
Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.
Sofern Ihr altes Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie persönlich für deren
vorheriges, unwiderrufliches Löschen verantwortlich.
Bevor Sie das Altgerät zurückgeben, müssen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorschriften Batterien oder
Akkus, die nicht fest umschlossen sind, entnehmen. Diese bedürfen einer getrennten Entsorgung. Beachten Sie
hierzu bitte unsere Informationen zum Batteriegesetz (BattG).
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus elektrischen oder elektronischen Geräten soweit wie
möglich, z.B. indem Sie Produkte mit längerer Lebensdauer bevorzugen oder Elektro-Altgeräte einer Wieder-
verwendung zuführen, anstatt diese zu entsorgen.
Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie unter www.elektrogesetz.de. Die jährlichen Berichte des
Bundesumweltministeriums geben ausführliche Informationen zu den Sammel- und Verwertungsquoten in
Deutschland und können unter
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-
elektronikaltgeraete abgerufen werden.
THOMAS ANTI ALLERGY
Information zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und –akkumulatoren dürfen am Ende Ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie
beinhalten möglicherweise Schadstoffe, die sowohl der menschlichen Gesundheit als auch unserer Umwelt
schaden können. Sofern gebrauchte Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei
(Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb der durchgestrichenen Mülltonne.
Zudem enthalten Batterien wichtige Rohstoffe, die wiederverwertet werden.
Verbraucher sind zur unentgeltlichen Rückgabe an eine geeignete Sammelstelle im Handel
oder in Ihrer Kommune gesetzlich verpflichtet. Adressen geeigneter Sammelstellen in Ihrer
Nähe erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung. Bitte beachten Sie beim Versand
von Lithium-Batterien und -Akkus die besonderen Vorschriften für den Gefahrguttransport. Gesetzlich verboten
ist der Versand von beschädigten Batterien und Akkus.
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie möglich, indem Sie bsw.
Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Batterien den Vorzug geben. Bitte vermeiden Sie die
Vermüllung unserer gemeinsamen Umwelt mit Batterien oder batteriehaltigen Elektro- und Elektronikgeräten.
Prüfen Sie bitte Möglichkeiten, gebrauchte Batterien oder Akkus anstatt der Entsorgung einer Wiederverwen-
dung zuzuführen, z.B. durch Rekonditionierung oder Instandsetzung.
Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter https://www.batteriegesetz.de.
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