Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfalltrennung, diese
sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Nummern
(b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe/20–22:
Papier und Pappe/80–98: Verbundstoffe .
Produkt:
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung .
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausgedient hat, im
Interesse des Umweltschutzes nicht in den Hausmüll,
sondern führen Sie es einer fachgerechten Entsorgung zu .
Über Sammelstellen und deren Öffnungszeiten können
Sie sich bei Ihrer zuständigen Verwaltung informieren .
94 DE/AT/CH