Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² verkauft, verpflichtet, Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind (Elektrokleingeräte), im Ladengeschäft oder in
unmittelbarer Nähe kostenlos zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht vom Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes abhängig
gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
kann auch auf Containerplätzen oder zugelassenen
Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung.
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