11. Umwelthinweise und
Entsorgungsangaben
Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Geräte
unterliegen der europäischen Richtlinie 2012/19/EU.
Alle Elektro- und Elektronikaltgeräte müssen getrennt vom
Hausmüll über dafür staatlich vorgesehene Stellen
entsorgt werden. Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung
des alten Geräts vermeiden Sie Umweltschäden und eine
Gefährdung Ihrer persönlichen Gesundheit. Weitere
Informationen zur vorschriftsgemäßen Entsorgung des
alten Geräts erhalten Sie bei der Stadtverwaltung, beim
Entsorgungsamt oder in dem Geschäft, wo Sie das Gerät
erworben haben.
Denken Sie an den Umweltschutz. Verbrauchte Batterien
gehören nicht in den Hausmüll. Sie müssen bei einer
Sammelstelle für Altbatterien abgegeben werden. Bitte
beachten Sie, dass Batterien nur im entladenen Zustand
in die Sammelbehälter für Geräte-Altbatterien gegeben
werden dürfen bzw. bei nicht vollständig entladenen
Batterien Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden
muss.
GFGT 433 B1
Deutsch - 91