Garantiebestimmungen
Die empasa GmbH gewährt Ihnen als Verbraucher in Deutsch-
land, Österreich, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich und
Belgien eine Garantie von zwei (2) Jahren auf Motor und Funk-
tionalität Ihrer Pergola, beginnend mit Rechnungsdatum. Un-
berührt davon bestehen Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrech-
te der Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung sowie
Schadensersatz (§ 437 BGB). Unsere Garantie erstreckt sich auf
Material- oder Fabrikationsfehler hervorgerufene Sachmängel in
der Funktionalität der Pergola. Im Falle eines Garantieanspruchs
kontaktieren Sie uns bitte vorab über unser Kontaktformular
oder per Email.
Bitte teilen Sie hierbei, am besten durch beigefügte Bilder mit,
wann der Fehler auftritt bzw. erstmals aufgetreten ist. Unser Ser-
vice- Team wird Ihnen im Falle des Vorliegens eines Materials-
oder Herstellungsfehlers entweder Ersatz in Form von Teilen,
oder einer neuen Pergola liefern oder eine Gutschrift anbieten.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf eine un-
sachgemäße Handhabung oder Überbeanspruchung des Pro-
dukts durch falschen Einbau/Installation bzw. Nichtbeachtung
der Montage-/Bedienungsanleitung zurückzuführen sind.
Ebenso ist der Verschleiß, äußere Einwirkungen / Witterung
bzw. Verwendung nicht geeigneter Zubehörteile nicht von der
Garantie umfasst.
Produkte, an denen bereits eigene Reparaturversuche oder auch
Änderungen unternommen wurden oder die nicht mehr im zu-
sammengebauten Zustand sind, können auch nicht im Rahmen
der Garantie behandelt werden.
Bei eingebautem Motor oder Elektronik, können Schäden die
durch unzulässige Überspannung, z.B. Blitzeinschlag oder Ver-
änderung an Kabeln, Steckern bzw. elektronischen Teilen, sowie
Funktionsstörungen durch Funkfrequenzüberlagerungen oder
sonstige Funkstörungen auch nicht im Rahmen der Garantie be-
handelt werden.
Sofern ein Garantiefall vorliegt und wir den Austausch vorneh-
men, beginnt die Garantiezeit ab dem Moment des Erhalts der
ersatzgelieferten Ware nicht neu zu laufen. Die Garantiezeit en-
det also, unabhängig von etwaigen Garantiefällen, stets mit Ab-
lauf der zwei (2) Jahre, gerechnet ab dem Rechnungsdatum.
Falls kein Garantiefall vorliegt, behalten wir uns vor, die tatsäch-
lich entstandenen Kosten zu erheben. Dies gilt nicht, wenn und
solange Sie sich bei Mängelansprüchen neben der Garantie auf
Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht (gesetzliche Sachmangel-
haftungsansprüche verjähren gemäß § 438 I Nr.3 BGB in 2 Jah-
ren) berufen können. In diesem Fall behalten wir uns jedoch vor,
den uns entstandenen Aufwand im Wege des Schadensersatzes
geltend zu machen, wenn wir für den Mangel nicht verantwort-
lich sind und Sie bei der im Rahmen ihrer Möglichkeiten gebote-
nen Überprüfung hätten feststellen können, dass Sie selbst für
die Ursachen des Mangels verantwortlich sind.
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Service
Für alle Fragen rund um die Pergola TROJA steht Ihnen unser
Support unter support@empasa.de zur Verfügung.
Eine Leistungserklärung/ EU-Konformitätserklärung für unsere,
unter den „Technische Daten" auf Seite 13 angegebenen Per-
gola, kann unter www.empasa.de/LE herunter geladen werden.
Web:
www.empasa.de
empasa GmbH
Werner-von-Siemens-Straße 13
91522 Ansbach
GERMANY
© Copyright
Nachdruck oder Vervielfältigung (auch auszugsweise)
nur mit Genehmigung der:
empasa GmbH
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91522 Ansbach
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2024
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Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung der empasa
GmbH unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
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V1/2024_M8500
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